Marga und Dietmar Riemann stellten Anfang 1986 einen Antrag auf Ausreise aus der DDR. Fast vier Jahre des Wartens, der Ämtergänge, der Schikane, der Suche nach Unterstützung aus dem Westen, des Einpackens und wieder Auspackens folgten. Ende September 1989 durften sie schließlich die DDR verlassen. Dafür mussten sie ihr Haus „loswerden“. Eine Schenkung an loyale Empfänger, die Riemanns im Westen ausbezahlt hätten, verhinderte der Staat. Zehn Jahre lang kämpften Riemanns darum, im vereinigten Deutschland ihr Haus zurückzubekommen. Schließlich erhielten sie eine Entschädigung, diese war kaum höher als ihre Anwaltskosten. Dennoch sind Marga und Dietmar Riemann dankbar. Weshalb, und wie ihr Ringen mit den staatlichen Stellen aussah, erfahrt ihr in unserem Podcast.
Entschädigt? - Folge #2: Marga und Dietmar Riemann
Entschädigt? - Folge #2: Ausreiseantrag und vermögensrechtliche Entschädigung
Entschädigt? - Folge #2: Entschädigt? Ausreiseantrag und vermögensrechtliche Entschädigung. Marga und Dietmar Riemann über die Freiheit, Entscheidungen zu treffen
Formate: video/youtube
Wie Fotograf Dietmar Riemann den DDR-Alltag sah
Das 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz regelt u.a. die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, die wiederum Ansprüche nach verschiedenen Gesetzen begründen kann. Hierzu gehört das Vermögensgesetz, auf dessen Grundlage auch die Riemanns entschädigt wurden.
Kontakt
Beauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (BAB)