In der dritten BABcast-Folge geht es um den Härtefallfonds, der beim Berliner Aufarbeitungsbeauftragten angesiedelt ist. Mittel aus dem Fonds stehen für Berlinerinnen und Berliner zur Verfügung, die in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR politisch verfolgt und deswegen rehabilitiert wurden, und die sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Betroffene können eine einmalige Unterstützung erhalten, die ihnen hilft, eine gravierende Problemlage nachhaltig zu bewältigen.
Wir beleuchten die Voraussetzungen, um einen Antrag stellen zu können, erklären, in welchen Fällen der Härtefallfonds helfen kann, wie die Entscheidungsfindung beim Berliner Aufarbeitungsbeauftragten abläuft und welche Rolle die Politik bei der ganzen Sache spielt.