Eine der wichtigsten Intentionen des Stasi-Unterlagengesetzes besteht darin, „dem Einzelnen Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Informationen zu ermöglichen, damit er die Einflussnahme des Staatssicherheitsdienstes auf sein persönliches Schicksal aufklären kann“ (StUG § 1 Abs. 1 Punkt 1; vgl. auch § 12-18). Wenn Sie dieses Recht wahrnehmen wollen, können Sie beim Stasi-Unterlagen-Archiv einen entsprechenden Antrag stellen.
Falls Sie ein entsprechendes Antragsformular benötigen, können Sie es von uns erhalten. Schreiben Sie uns, rufen Sie an oder teilen Sie uns Ihr Interesse per E-Mail mit.
Sie können sich das Formular aber auch direkt von der Website des Stasi-Unterlagen-Archivs herunterladen.