Sello verwies darauf, dass die Todesstrafe zwar 1947 in der Sowjetunion abgeschafft worden war. „Aber schon 1950 wurde sie wieder eingeführt, und zwar explizit für sogenannte Vaterlandsverräter, Spione und Saboteure.“
Insgesamt wurden nach aktuellem Forschungsstand mindestens 1112 Deutsche durch sowjetische Militärtribunale zum Tod durch Erschießen verurteilt, davon rund 250 Berliner. 80 Prozent der Todesurteile wurden auch vollstreckt. Hinzu kommen die Zehntausenden Menschen, die zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt wurden und die unmenschlichen Bedingungen im GULag in vielen Fällen nicht überlebten.
Das Risiko, verurteilt zu werden, war hoch: Die Beschuldigten wurden mit oft erfundenen Vorwürfen konfrontiert. Geständnisse wurden mit Folter erpresst. Die Verfahren waren alles andere als rechtsstaatlich: Es wurde das sowjetische Strafrecht mit seinen Gummiparagraphen auf deutschem Staatsgebiet angewendet. Eine Verteidigung gab es nicht. Die Urteile waren nicht anfechtbar. Nur ein Gnadengesuch konnte die zum Tode Verurteilten retten. Im Fall von Fritz Storch blieb dies – wie in vielen anderen Fällen – erfolglos.