Anlaufstelle des Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur des Landes Berlin nimmt Arbeit auf

Härtefallfonds Stapel

Der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte (BAB) nimmt Anliegen mit Bezug auf Leistungen aus dem Härtefallfonds des Landes Berlin entgegen. Interessenten bekommen vom BAB eine individuelle Beratung sowie Hilfe bei der Antragsstellung.

Unterstützung für Betroffene in besonderer wirtschaftlicher Notlage

Unterstützung aus dem Härtefallfonds erhalten Berlinerinnen und Berliner, die in der sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR politisch verfolgt wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden.

Mögliche Hilfen betreffen Aus- und Fortbildungen, medizinische Maßnahmen, die Schaffung und den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten, technische Alltagshilfen oder die Verbesserung der Mobilität.

Hilfemaßnahmen durch den Härtefallfonds können nur gewährt werden, wenn eine Rehabilitierung der politischen Verfolgung vorliegt und wenn keine anderen Hilfesysteme greifen. Laufende Kosten können aus dem Härtefallfonds nicht abgedeckt werden!

100.000 Euro für die Jahre 2020/2021

Wie die Unterstützungsleistungen gewährt werden, ist in einer Richtlinie festgelegt. Diese Richtlinie ist rückwirkend gültig zum 1. Januar 2020. Über die Vergabe der Fondsleistungen entscheidet der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte Tom Sello unter Mitwirkung eines Beirats. Dem Beirat gehören die DDR-Oppositionelle Evelyn Zupke und der politische DDR-Häftling Mario Röllig an.

Für den Fonds stehen für die Jahre 2020 und 2021 jährlich 100.000 € zur Verfügung.

Richtlinie Härtefallfonds

  • Richtlinie Härtefallfonds für politisch Verfolgte der SED-Diktatur

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