Urteil zu möbliertem Wohnen in Neukölln bestätigt vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg 2021 ins Leben gerufene Verwaltungspraxis

Pressemitteilung Nr. 287 vom 10.09.2026

Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung kommentiert die heute vom Verwaltungsgericht Berlin verkündete Entscheidung zugunsten des Bezirksamtes Neukölln zu möblierten Wohnen auf Zeit.

„Ich interpretiere die Zurückweisung der Klage als eine wichtige Grundsatzentscheidung. Diese ist von besonderer Bedeutung für das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, da nun die im Bezirk im Jahre 2021 erstmals begonnene neue Verwaltungspraxis Aufwind bekommt und schwebende Verfahren eine große Chance haben, erfolgreich im Sinne des Milieuschutzes zu enden.

Im Januar 2025 hätte eine Grundsatzentscheidung bereits angestanden. Doch kurz vor der Verhandlung zog die Klägerin ihre Klage zurück. Offenbar sah die Klägerin damals keine guten Chancen, sich mit seiner Rechtsauffassung vor Gericht durchzusetzen, und hat durch den Rückzug der Klage ein Präzedenzurteil verhindert, welches die Bezirksämter berlinweit zur Anwendung der Rechtsauffassung des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg hätte bewegen können.

Trotz der ausbleibenden Grundsatzentscheidung Anfang 2025 haben zahlreiche Bezirke bis heute Untersagungen beschieden und damit den Druck auf Eigentümer erhöht. Auch der Senat konnte dazu bewegt werden, die neue Praxis in die Ausführungsvorschriften für soziale Erhaltungsgebiete aufzunehmen.

Mit dem heutigen Gerichtsurteil können die Berliner Bezirksämter nun konsequent gegen möbliertes Wohnen auf Zeit vorgehen. Allein beim Bezirksamt haben sich Fälle angestaut, die über 300 Wohnungen betreffen.“

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