SEZ: Plausibilisierung bestätigt Vereinbarkeit von Bestandserhalt und Wohnungsbau
Pressemitteilung Nr. 283 vom 07.09.2026
Die vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg beauftragte Plausibilisierung des städtebaulichen Ansatzes des Bündnisses „SEZ-Quartier neu denken“ liegt vor. Das Büro „03 Arch.“ zeigt einen realistischen Entwicklungsweg auf, der den weitgehenden Erhalt des SEZ mit dem Neubau von rund 600 Wohnungen verbindet.
„03 Arch.“ hat den Bündnis-Ansatz planerisch weiterentwickelt. Vorgeschlagen werden zwei typologisch gleiche Doppel-Wohnhochhäuser mit Möglichkeiten für serielles Bauen. Einen wesentlichen Fortschritt sieht das Bezirksamt in der vorgeschlagenen Entflechtung: Wohnungsbau und SEZ-Bestand könnten auf eigenständigen Grundstücken unabhängig voneinander entwickelt werden.
Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung: „Die Plausibilisierung bestätigt sehr deutlich den Ansatz, den das Bezirksamt seit Beginn der Debatte verfolgt: Bestandserhalt und Wohnungsbau lassen sich am SEZ gemeinsam entwickeln. Mit rund 600 nachgewiesenen Wohnungen liegt eine ernsthafte Entwicklungsvariante auf dem Tisch. Besonders die Grundstücksteilung kann das Verfahren beschleunigen und entspannen. Das Bezirksamt wird die Ergebnisse der Plausibilisierung in die weiteren Gespräche mit Senatsverwaltung und WBM einbringen.“
Die WBM könnte sich auf den neu gebildeten Baufeldern auf den kommunalen Wohnungsbau konzentrieren. Sie müsste dort weder die Transformation des SEZ übernehmen noch – wie im bisher verfolgten Entwicklungspfad – dessen vollständigen Abriss und die anschließende Baufeldfreimachung umsetzen und abwarten. Der SEZ-Bestand könnte parallel durch einen anderen geeigneten Träger mit einer eigenen Zeitschiene, einem Nutzungskonzept und schrittweisen Sanierungs- und Transformationsmaßnahmen entwickelt werden.
Die Plausibilisierung ist keine abschließende Machbarkeitsstudie und kein fertiger städtebaulicher Entwurf. Sie belegt aus Sicht des Bezirksamts jedoch ausreichend, dass der weitgehende Bestandserhalt als ernsthafte Entwicklungsvariante in das weitere Verfahren einbezogen werden muss.
Die Unterlagen zur Plausibilisierung finden sich hier.
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