PayPal - Warum kann ich keinen Käuferschutz in Anspruch nehmen?

Nach den AGB von Pay Pal (PayPal- Käuferschutzrichtlinie Punkt 3.2 ) sind Zahlungen an Verwaltungsbehörden vom sogenannten Käuferschutz ausgenommen.

Sie müssen auf jeden Fall mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen, von der Sie die Online-Dienstleistung in Anspruch genommen haben.

Bitte suchen Sie dazu die Dienstleistung in der untenstehenden Tabelle und nutzen die nebenstehende Kontaktadresse.