Wohngrundstücke in Berlin

Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.
Durch Verknüpfung des Baujahrs, der Flächen und des Bodenrichtwerts mit den pauschalen Werten des Bewertungsgesetzes (Miete, Bewirtschaftungskosten, Abzinsungsfaktoren) wird ein Ertragswert (= kapitalisierter Reinertrag + abgezinster Bodenwert) berechnet.

Für alle Wohngrundstücke sind folgende Angaben zu machen

  • Grundsteuernummer
    Die Grundsteuernummer ändert sich nicht. Diese finden Sie auf Ihrem bisherigen Einheitswertbescheid bzw. auf Schreiben des Finanzamtes. Das Format lautet: 11XX/XXX/XXXXX. Sie können die Grundsteuernummer auch dem Kontoauszug entnehmen, da die Zahlung der Grundsteuer unter Verwendung der Grundsteuernummer erfolgt (z. B. bei Verwendung eines SEPA-Lastschriftmandats).
  • zuständiges Finanzamt
  • Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
  • Grundbuchblattnummer (freiwillige Angabe)
  • Flurstücksnummer
  • Fläche des Grundstücks
  • Miteigentumsanteil
  • Baujahr
    Das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ist einzutragen. Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt.
  • Bodenrichtwert

Ergänzend hierzu sind weitere Angaben je nach Grundstücksart zu machen.

Eigentumswohnung in Berlin

Eigentumswohnung in Berlin

Eigentumswohnung

  • Art des Grundstücks (Wohnungseigentum)
  • Fläche des Grundstücks
    Es ist die gesamte Fläche der Wohnungseigentumsanlage anzugeben (laut Grundbuch)
  • Miteigentumsanteil (MEA)
    Der Miteigentumsanteil (z. B. 220/10.000) ist der Teilungserklärung oder ggf. der Betriebskostenabrechnung zu entnehmen.
  • Wohnfläche
  • ggf. Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
    Anzugeben sind die Stellplätze, die zu der Eigentumswohnung gehören. Das gilt auch, wenn ein gesondertes Grundbuchblatt vorhanden ist. Stellplätze im Freien sind nicht einzutragen.
  • Flyer Grundsteuerreform Eigentumswohnungen

    Änderungen zur Grundsteuer ab 2022 für Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen.

    PDF-Dokument (263.6 kB)

Ein- und Zweifamilienhäuser in Berlin

Ein- und Zweifamilienhäuser in Berlin

Ein- und Zweifamilienhäuser

  • Art des Grundstücks
    Ein- bzw. Zweifamilienhaus: Dies sind Wohngrundstücke, die eine bzw. zwei Wohnungen enthalten und kein Wohnungseigentum sind. Ein Grundstück gilt auch dann als Ein- bzw. Zweifamilienhaus, wenn es zu weniger als 50 Prozent der Wohn- und Nutzfläche zu anderen als Wohnzwecken (z.B. Arbeitszimmer) mitbenutzt und dadurch die Eigenart als Ein- bzw. Zweifamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Wohn- und ggf. Nutzfläche (insgesamt)
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
    Anzugeben ist die Anzahl der Stellplätze. Stellplätze im Freien (ohne Gebäude) sind nicht einzutragen.
  • Flyer Grundsteuerreform Ein- und Zweifamilienhäuser

    Änderungen zur Grundsteuer ab 2022 für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern.

    PDF-Dokument (263.6 kB)

Mietwohngrundstücke in Berlin

Mietwohngrundstücke in Berlin

Mietwohngrundstücke

  • Art des Grundstücks
    Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent, berechnet nach der Wohn- und Nutzfläche, Wohnzwecken dienen und keine Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Wohnungseigentum sind.
  • Wohnflächen
    Wohnflächen sind für Wohnungen unter 60 qm, 60 bis unter 100 qm und ab 100 qm getrennt zu ermitteln. Anzugeben ist jeweils die Anzahl der Wohnungen und die gesamte Wohnfläche. Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind.
  • Nutzflächen
    Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die betrieblichen (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, Büroräume, Lagerräume), öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind.
  • Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
    Anzugeben ist die Anzahl der Stellplätze. Stellplätze im Freien (ohne Gebäude) sind nicht einzutragen.
  • Grundsteuerreform Flyer Mietwohngrundstücke

    PDF-Dokument (263.5 kB)

mit dem Schlüssel in der Hand die Tür auf-, verschließen

Ermittlung der Wohnfläche

Ergänzende Informationen zur Ermittlung der Wohnfläche finden Sie unter "Berechnungen" Weitere Informationen

Grundsteuererklärung einreichen

Grundsteuererklärung einreichen

Schritt für Schritt zur Erklärung

Wir führen Sie im Folgenden Schritt für Schritt durch den Prozess. Weitere Informationen

Hand auf der Maus neben einem Laptop

Grundsteuererklärung für Privateigentum

Private Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken können ihre Grundsteuererklärung einfach und kostenlos ohne ELSTER-Konto auf der Seite des Bundes online abgeben. Weitere Informationen