FAQ Steuerliche Identifikationsnummer

  • Allgemeines

    Seit 2008 erhält jede in Deutschland gemeldete Person eine eindeutige und unveränderliche steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.). Mit dieser wird die Zuordnung von steuerlich relevanten Daten zur steuerpflichtigen Person vereinfacht. Sie ist Grundlage für die zahlreichen Datenübermittlungen (z.B. Lohn, Versicherungen) an die Finanzverwaltung.

    Jede bei Einführung der IdNr. im Jahr 2008 gemeldete Person hat damals die IdNr. vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt bekommen. Danach wird sie nach Geburt oder erstmaliger Anmeldung mitgeteilt.

    Wenn in Deutschland nicht gemeldete Personen hier (gegebenenfalls beschränkt) einkommensteuerpflichtig sind oder eine nicht selbständige Beschäftigung aufnehmen wollen, wird ihnen auf Antrag eine IdNr. vom Finanzamt angefordert. In bestimmten anderen Fällen (z.B. Kindergeld) kann eine IdNr. auch von anderen Behörden angefordert werden.
    Weitere Informationen finden Sie unter www.identifikationsmerkmal.de und im Service-Portal Berlin.

  • Wo finde ich meine steuerliche Identifikationsnummer?

    Die IdNr. wurde Ihnen bei Erteilung schriftlich mitgeteilt. Darüber hinaus finden Sie diese auch in Schreiben und Steuerbescheiden der Finanzverwaltung. Haben Sie Ihre IdNr. nicht vorliegen, können Sie diese unter www.identifikationsmerkmal.de online erfragen. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt Ihnen diese daraufhin schriftlich mit.

    Darüber hinaus sind die Arbeitgeber verpflichtet, die IdNr. sowie die verwendeten Lohnsteuerabzugsmerkmale in den Lohnabrechnungen auszuweisen.

  • Nicht bei den Meldebehörden gemeldete Personen

    Personen, die nicht meldepflichtig sind, z. B. weil sie keinen Wohnsitz in Deutschland oder keinen festen Wohnsitz haben, erhalten für bestimmte Zwecke auf Antrag eine Identifikationsnummer vom Finanzamt. Hierzu gehören auch im Ausland lebende Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind.

    Den Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen unter den Rubriken Bürger/Steuer/Lohnsteuer (Arbeitnehmer) als “010250 – Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“. Ihm muss ein Identifikationsnachweis (z.B. Kopie des Ausweises) beigefügt werden. Die Identifikationsnummer wird immer an die im Antrag angegebene ausländische Wohnsitzadresse zugesandt. Im Antrag kann bestimmt werden, dass sie zusätzlich einer weiteren Person, beispielsweise dem Arbeitgeber, mitgeteilt wird.

    Nach der Vergabe der Identifikationsnummer können ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig sind, ab dem 01.01.2020 auch am Verfahren der Elektronischen LohnSteuerAbzugserkmale (ELStAM) teilnehmen.

    In den folgenden Fällen ist jedoch nach dem 01.01.2020 noch eine (Papier-)Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug erforderlich:
    • Arbeitnehmer ohne Wohnsitz im Inland, die der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen oder die auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden (§ 1 Abs. 2 oder 3 EStG)
    • beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, wenn beim Lohnsteuerabzug ein Freibetrag (z.B. wegen Werbungskosten über dem Arbeitnehmerpauschbetrag) berücksichtigt werden soll.

    Dieser Antrag beinhaltet gegebenenfalls die Vergabe der Identifikationsnummer, so dass der „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer“ nicht zusätzlich ausgefüllt werden muss. Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug finden Sie im Formular-Management-System des Bundesministeriums für Finanzen unter den Rubriken Bürger/Steuern/Lohnsteuer (Arbeitnehmer) „45 – Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20_ für beschränkt einkommensteuerplichtige Arbeitnehmer“.

    Die Anträge müssen beim für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt (Betriebsstätten-Finanzamt) eingereicht werden.

    Weiterführende Informationen zum ELStAM-Verfahren und der steuerlichen Identifikationsnummer finden Sie in den FAQ.