FAQ Elektronische Lohnsteuerbescheinigung

(Quelle: www.elster.de )

  • Ich bin geringfügig beschäftigt, muss mir mein Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?

    Der Arbeitgeber hat für Arbeitslohn aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1 des 4. SGB (IV) (Mini-Job oder sogenannter 450-Euro-Job) nur dann keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, wenn er die Lohnsteuer pauschal erhoben hat.

  • Von wem erhalte ich einen Ausdruck meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung?

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen Ausdruck der elektronische Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereit zu stellen (§ 41b EStG).

    Der Arbeitgeber kann einen Dritten, zum Beispiel Steuerberater, mit dieser Aufgabe beauftragen.

  • Ich wohne im Ausland und beziehe eine Werkspension, muss mein Arbeitgeber für mich eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermitteln?

    Der Arbeitgeber hat für jeden seiner aktiven Arbeitnehmer und seiner Werkspensionäre ein Lohnkonto zu führen (§ 41 Absatz 1 EStG). Der Lohnsteuerabzug ist bei Werkspensionären ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, die beschränkt steuerpflichtig sind, nach Maßgabe des § 39b EStG durchzuführen. Bei diesen Personen steht nach Doppelbesteuerungsabkommen oftmals dem ausländischen Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu. Der Arbeitgeber kann die Werkspensionen – gegebenenfalls aufgrund einer entsprechenden Freistellungsbescheinigung seines Betriebsstättenfinanzamtes – steuerfrei lassen.

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für beschränkt einkommensteuerpflichtige Werkspensionäre eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln und einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuhändigen oder elektronisch bereit zu stellen (§ 41b EStG).

  • Ich habe das ganze Kalenderjahr Krankengeld bezogen, muss mir mein Arbeitgeber trotzdem eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen?

    Nach § 41b EStG ist auch für diesen Fall eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen, weil ein Dienstverhältnis bestanden hat. Es sind die vom Arbeitgeber geleisteten Zuschüsse zum Krankengeld gegebenenfalls mit “0” und der Großbuchstabe “U” zu bescheinigen.