FAQ Nichtveranlagungs-Bescheinigungen

  • Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)?

    Eine NV-Bescheinigung dient dazu, dass Ihr Kreditinstitut keine Kapitalertragsteuer auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Zinsen) einbehält. Mit der NV-Bescheinigung bescheinigt Ihr Finanzamt, dass Sie voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden. Eine Beantragung kann sinnvoll sein, wenn Ihre Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro) im Kalenderjahr übersteigen, aber Ihre Einkünfte insgesamt den Grundfreibetrag (10.347 Euro für 2022 bzw. 10.908 Euro für 2023 oder doppelte Beträge bei Zusammenveranlagung) im Kalenderjahr nicht übersteigen.

    Eine NV-Bescheinigung kann nur erteilt werden, wenn Sie nicht voraussichtlich zur Einkommensteuer veranlagt werden (z. B. weil Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt oder weil das Finanzamt für Sie einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt hat) und Sie die Einkommensteuerveranlagung auch nicht beantragen.

  • Wie beantrage ich eine NV-Bescheinigung?

    Die NV-Bescheinigung müssen Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Anschließend reichen Sie die NV-Bescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut ein, damit dieses Ihre Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern auszahlen kann. Bitte bedenken Sie bei der im Antrag anzugebenden Anzahl der gewünschten Bescheinigungen, dass Sie ein Exemplar für jedes Kreditinstitut benötigen, bei dem Sie Kapitalerträge erzielen.

    Das Antragsformular zur Ausstellung einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (Vordruck NV 1 A) erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet unter https://www.formulare-bfinv.de/ (Pfad: Häufig genutzte Formulare > Steuern > Steuerformulare > Nichtveranlagungs-Bescheinigung).

  • Wie lange gilt eine NV-Bescheinigung?

    Eine NV-Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs mit einer Geltungsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt und endet auf den Schluss eines Kalenderjahres.

  • Was passiert, wenn ich letztlich doch zur Einkommensteuer veranlagt werde?

    Ihr Finanzamt wird die NV-Bescheinigung widerrufen und sämtliche ausgestellten Exemplare von Ihnen zurückfordern. Diese müssen Sie sich dann von Ihren Kreditinstituten zurückgeben lassen und anschließend Ihrem Finanzamt übersenden.

  • Wo finde ich weitere Informationen zur Freistellung von Kapitalerträgen?

    Weitere Informationen zu Freistellungsaufträgen und Nichtveranlagungs-Bescheinigungen finden Sie im Service-Portal Berlin unter der Dienstleistung Kapitalertragsteuer – Befreiung.