Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Hier finden Sie Informationen zu steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Unsere Informationen werden laufend aktualisiert und erweitert.

Die Bereitschaft, geflüchtete und kriegsgeschädigte Personen aus der Ukraine zu unterstützen, ist erfreulicherweise sehr hoch. Bund und Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, dieses vielfältige gesellschaftliche Engagement durch steuerliche Maßnahmen auf möglichst einfache Weise zu würdigen und zu unterstützen. Für Spenderinnen und Spender sowie Hilfsorganisationen, die sich für Flüchtlinge oder für Kriegsgeschädigte aus der Ukraine engagieren, gelten rückwirkend vom 24. Februar 2022 zunächst vereinfachte steuerliche Bedingungen, die in einem sogenannten Katastrophenerlass veröffentlicht wurden. Einzelheiten können den BMF-Schreiben vom 17. März 2022, vom 7. Juni 2022 und vom 13. März 2023 (verlängert durch BMF-Schreiben vom 17. November 2022 und vom 24. Oktober 2023) entnommen werden.

Ergänzende Ausführungen zur Unterbringung der Kriegsflüchtlinge durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine sind im BMF-Schreiben vom 31. März 2022 (verlängert durch das BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2023) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Oktober 2023 (Billigkeitsmaßnahmen für Wohnungsunternehmen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes) enthalten.

FAQ „Ukraine“ (Steuern)

Einen kurzen Überblick über die näheren Einzelheiten und Antworten auf häufig gestellte Fragen können Sie den FAQ „Ukraine“ (Steuern) auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen.

Informationen für Geflüchtete

Informationen für aus der Ukraine Geflüchtete finden Sie auf den Seiten der Senatskanzlei.

Downloads zum Thema

  • BMF-Schreiben vom 17. März 2022

    Mit dem BMF-Schreiben werden zur Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements steuerlich begünstigte Maßnahmen im Zeitraum 24.02.2022 bis 31.12.2022 zusammengestellt:
    • Spenden
    • Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften
    • Vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen
    • Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
    • Lohnsteuer/Arbeitslohnspende
    • Aufsichtsratvergütungen
    • Umsatzsteuer
    • Schenkungsteuer

    PDF-Dokument (617.4 kB)

  • BMF-Schreiben vom 31. März 2022

    Das BMF-Schreiben regelt für Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des Körperschaftsteuergesetz die körperschaftsteuerliche Behandlung von Einnahmen aus der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen.

    PDF-Dokument (30.0 kB)

  • Gleich lautende Erlasse der Länder vom 31. März 2022

    Der Erlass enthält vereinfachte Regelungen für Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz.

    PDF-Dokument (16.4 kB)

  • BMF-Schreiben vom 7. Juni 2022

    Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen

    PDF-Dokument (571.2 kB)

  • BMF-Schreiben vom 11. November 2022

    Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes

    PDF-Dokument (261.1 kB)

  • Gleich lautende Erlasse der Länder vom 11. November 2022

    Die Erlasse enthalten vereinfachte Regelungen für Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz. Sie verlängern die bereits mit den Erlassen vom 31. März 2022 geregelten Maßnahmen bis zum 31.12.2023.

    PDF-Dokument (196.0 kB)

  • BMF-Schreiben vom 17. November 2022

    Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 und vom 7. Juni 2022

    PDF-Dokument (259.5 kB)

  • BMF-Schreiben vom 13. März 2023

    Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 um umsatzsteuerliche Regelungen zu Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine

    PDF-Dokument (262.8 kB)

  • BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2023

    Verlängerung des Anwendungszeitraums des BMF-Schreibens vom 31. März 2022 zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes

    PDF-Dokument (323.0 kB)

  • Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17. Oktober 2023

    Die Erlasse enthalten vereinfachte Regelungen für Wohnungsunternehmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 2 ff. Gewerbesteuergesetz. Sie verlängern die bereits mit den Erlassen vom 31. März 2022 geregelten Maßnahmen bis zum 31.12.2024.

    PDF-Dokument (205.5 kB)

  • BMF-Schreiben vom 24. Oktober 2023

    Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022, vom 7. Juni 2022 und vom 13. März 2023

    PDF-Dokument (266.2 kB)

  • FAQ „Ukraine“ (Steuern)

    PDF-Dokument (194.6 kB)