Informationen zum Zahlungsverkehr

Überweisungsträger

Zahlungen an die Berliner Finanzämter

Für Zahlungen benutzen Sie bitte nachfolgende Konten:

Berliner Sparkasse
IBAN: DE94100500006600046463
BIC: BELADEBEXXX

Postbank Berlin
IBAN: DE09100100100691555100
BIC: PBNKDEFFXXX

Für Rückfragen im Zusammenhang mit Zahlungs- und Buchungsvorgängen, die Ihre Steuernummer betreffen, ist Ihr Finanzamt zuständig. Bei allen Einzahlungen geben Sie bitte als Verwendungszweck die 10-stellige Steuernummer (siehe Bescheidkopf), die Steuerart und den Zeitraum an.

Bequem und sicher: Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens: Sie sparen sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen und den Weg zur Bank oder Post; eine Terminüberwachung entfällt und es können keine Säumniszuschläge anfallen. Formulare, mit denen Sie Ihrem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen können, und weitere Informationen dazu, finden Sie in den FAQ SEPA.

Alternativ können Sie auch per Banküberweisung oder per Scheck bezahlen. Bei Banküberweisungen gelten die Zahlungen am Tag der Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts als entrichtet, bei Scheckzahlungen hingegen erst drei Tage nach dem Tag des Eingangs beim zuständigen Finanzamt. Beachten Sie bitte, dass Auslandsschecks bis 100,- Euro aufgrund der mit der Einlösung verbundenen hohen Kosten nicht angenommen werden.

Fristen: Was zu beachten ist

Beachten Sie bitte die im Bescheid ausgewiesene Zahlungsfrist. Bei nicht fristgerechter Zahlung entstehen pro Monat Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des offenen, auf 50 Euro abgerundeten Steuerbetrags (§ 240 Abgabenordnung)

Bei Fälligkeit nicht gezahlter Beträge sind diese von den Finanzämtern im Wege der Vollstreckung einzuziehen; hierdurch entstehen zusätzliche Kosten.