Holzbeschaffung

Holzbeschaffung

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Holzbeschaffung

Jedes Jahr werden in Berlin bei öffentlichen Hoch-, Tief- und GALA-Baumaßnahmen rund 40.000 t Holzerzeugnisse eingesetzt und verbaut: Sparren, Bohlen, Latten, Parkett, Türen, Fenster, Dachstühle, Parkbänke und Vieles mehr.
Jeder Einkauf von Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Holzwirtschaft hilft, den Raubbau an den Wäldern zu stoppen. Deshalb muss bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten nachgewiesen werden, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.

Der Nachweis kann
  • entweder durch ein FSC-Zertifikat
  • oder durch ein gleichwertiges Zertifikat (in der Regel PEFC)
  • oder durch einen Einzelnachweis
    erfolgen.

Durch das Einfügen des ABau-Formulars V239F in die Leistungsbeschreibung werden die Bieter vertraglich verpflichtet, die Vorgaben der VwVBU zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erforderlichen Nachweis in Form eines Einzelnachweises oder eines gültigen Zertifikates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Gartenbau) wird das beschaffte zertifizierte Holz vorwiegend vor Ort endverarbeitet bzw. eingebaut. Nach den verbindlichen Vorgaben derartiger Zertifikate (z.B. FSC, PEFC) ist es zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody – CoC) unabdingbar, dass auch das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, GALA-Bau Betrieb, Zimmerer, Dachdecker), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Zertifikat verfügt.
Dagegen ist bei der Beschaffung und Lieferung bzw. Montage von zertifizierten Holzfertigprodukten wie Büromöbeln, an denen nichts mehr verändert werden kann, nur für das fertige Produkt ein entsprechendes Zertifikat vom Bieter vorzulegen (siehe FAQ – Nummer 35).
Um den Aufwand zur notwendigen Zertifizierung für die holzausführenden Betriebe gering zu halten, können kostengünstige Gruppenzertifizierungen entsprechender Branchen genutzt werden. Beispielsweise bieten sowohl der Gesamtverband Deutscher Holzhandel sowie das Unternehmen It’s Business Time als auch die Berliner Tischler- und Dachdeckerinnung diese Art der Zertifizierung an.
Ist ein Betrieb nicht selber nach FSC oder nach einem gleichwertigen Zertifikat wie PEFC zertifiziert und kann demnach bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen derartigen Nachweis vorlegen, ist der Betrieb verpflichtet, einen Einzelnachweis vorlegen.
Dieser von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (oder PEFC-Chain-of-Custody-Zertifizierer) erstellte Einzelnachweis muss die Einhaltung der folgenden Kriterien dokumentieren:

  • Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials
  • Dokumentation des zeitlichen Bezugs der bestellten zertifizierten Holzpartie zum betroffenen Auftrag
  • Inhaltlicher Bezug zum betroffenen Auftrag, z. B. durch Nennung der Kommission (Nummer oder Kundenname) in der Auftragsbestätigung und den Lieferpapieren des Lieferanten bzw. Holzhändlers
  • Mengenmäßiger Bezug (Anzahl der Fixlängen, lfm, Fläche, Volumen usw.) zum betroffenen Auftrag
    Verschiedene akkreditierte Zertifizierungsstellen wie NEPCon, TÜV Nord, GFA, IMO, ift-rosenheim und SGS bieten holzverarbeitende Betrieben diesen Einzelnachweis kostengünstig und innerhalb von 1-2 Tagen an. Dieser Einzelnachweis ist insbesondere für Betriebe von Interesse, die nur selten für die öffentliche Hand tätig sind.
    Der Einzelnachweis ist wie das Zertifikat bei Beauftragung unverzüglich und unaufgefordert vor dem Einbau dem Auftraggeber vorzulegen.
Über 200 FSC-zertifizierte Betriebe in Berlin und Brandenburg

Überprüfung und zertifizierte Unternehmen

Die öffentlichen Beschaffungsstellen sind angehalten, bei den Leistungsbeschreibungen verstärkt auf die Einfügung der verbindlichen Vorgaben der VwVBU zur ausschließlichen Beschaffung von nachhaltigem Holz zu achten sowie von dem beauftragten Bieter auch das entsprechende Zertifikat oder den Einzelnachweis zur Nachweisführung vorlegen zu lassen. Verstößt der Bieter gegen diese genannten Verpflichtungen der VwVBU, ist vom Auftraggeber eine Vertragsstrafe festzulegen.
Überprüfungen, ob vorgelegte Zertifikate aktuell gültig ist, kann einfach über die FSC-Datenbank oder PEFC Datenbank erfolgen.

Durch den Einzelnachweis oder ein Zertifikat stehen auch kleineren Betriebe praxistaugliche Nachweisverfahren zur Verfügung, um auch zukünftig an öffentlichen Ausschreibungen im Land Berlin teilnehmen zu können.

Für alle Rückfragen zur Beschaffung von zertifiziertem Holz stehen wir Ihnen gerne unter Umweltvertr.Beschaffung@senmvku.berlin.de zur Verfügung.

Zertifizierte Unternehmen

Hier finden Sie FSC-zertifizierte Unternehmen und Produkte in Deutschland und Österreich. Sie können entweder eine Branche oder ein Produkt suchen, oder in der Detailsuche Ihre Anfrage verfeinern. Eine Umkreissuche erleichtert die Auswahl: Hier finden Sie PEFC-zertifizierte Unternehmen und Produkte in Deutschland und je nach Bedarf in weiteren Ländern.

Über 170 Betriebe und Unternehmen sind bereits dem IBT.EARTH Produktketten-System angeschlossen und zusätzlich nach dem Standard des PEFC zertifiziert. Mit Anschluss an das durch TÜV Rheinland DIN CERTCO zertifizierte IBT.EARTH-Produktkettensystem vermeiden die angeschlossenen Betriebe und Unternehmen zudem Irritationen und Nachteile, die sich durch einen Wechsel von Zertifikaten der Systeme PEFC und FSC entlang der Produktkette ergeben können.

Infos unter Holzherkunft.Berlin

Umweltschutzanforderungen für Holzbeschaffung