Jedes Jahr werden in Berlin bei öffentlichen Hoch-, Tief- und GALA-Baumaßnahmen rund 40.000 t Holzerzeugnisse eingesetzt und verbaut: Sparren, Bohlen, Latten, Parkett, Türen, Fenster, Dachstühle, Parkbänke und Vieles mehr.
Jeder Einkauf von Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Holzwirtschaft hilft, den Raubbau an den Wäldern zu stoppen. Deshalb muss bei der Beschaffung von Holz und Holzprodukten nachgewiesen werden, dass das Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.
- entweder durch ein FSC-Zertifikat
- oder durch ein gleichwertiges Zertifikat (in der Regel PEFC)
- oder durch einen Einzelnachweis
erfolgen.
Durch das Einfügen des ABau-Formulars V239F in die Leistungsbeschreibung werden die Bieter vertraglich verpflichtet, die Vorgaben der VwVBU zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den erforderlichen Nachweis in Form eines Einzelnachweises oder eines gültigen Zertifikates unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Bei öffentlichen Baumaßnahmen (Hoch-, Tief- und Gartenbau) wird das beschaffte zertifizierte Holz vorwiegend vor Ort endverarbeitet bzw. eingebaut. Nach den verbindlichen Vorgaben derartiger Zertifikate (z.B. FSC, PEFC) ist es zur lückenlosen Nachweisführung (Chain-of-Custody – CoC) unabdingbar, dass auch das endverarbeitende Unternehmen (z.B. Schreiner, Tischler, GALA-Bau Betrieb, Zimmerer, Dachdecker), welches das gelieferte zertifizierte Holz verarbeitet, selbst über ein gültiges Zertifikat verfügt.
Dagegen ist bei der Beschaffung und Lieferung bzw. Montage von zertifizierten Holzfertigprodukten wie Büromöbeln, an denen nichts mehr verändert werden kann, nur für das fertige Produkt ein entsprechendes Zertifikat vom Bieter vorzulegen (siehe FAQ – Nummer 35).
Um den Aufwand zur notwendigen Zertifizierung für die holzausführenden Betriebe gering zu halten, können kostengünstige Gruppenzertifizierungen entsprechender Branchen genutzt werden. Beispielsweise bieten sowohl der Gesamtverband Deutscher Holzhandel sowie das Unternehmen It’s Business Time als auch die Berliner Tischler- und Dachdeckerinnung diese Art der Zertifizierung an.
Ist ein Betrieb nicht selber nach FSC oder nach einem gleichwertigen Zertifikat wie PEFC zertifiziert und kann demnach bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen derartigen Nachweis vorlegen, ist der Betrieb verpflichtet, einen Einzelnachweis vorlegen.
Dieser von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (oder PEFC-Chain-of-Custody-Zertifizierer) erstellte Einzelnachweis muss die Einhaltung der folgenden Kriterien dokumentieren:
- Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials
- Dokumentation des zeitlichen Bezugs der bestellten zertifizierten Holzpartie zum betroffenen Auftrag
- Inhaltlicher Bezug zum betroffenen Auftrag, z. B. durch Nennung der Kommission (Nummer oder Kundenname) in der Auftragsbestätigung und den Lieferpapieren des Lieferanten bzw. Holzhändlers
- Mengenmäßiger Bezug (Anzahl der Fixlängen, lfm, Fläche, Volumen usw.) zum betroffenen Auftrag
Verschiedene akkreditierte Zertifizierungsstellen wie NEPCon, TÜV Nord, GFA, IMO, ift-rosenheim und SGS bieten holzverarbeitende Betrieben diesen Einzelnachweis kostengünstig und innerhalb von 1-2 Tagen an. Dieser Einzelnachweis ist insbesondere für Betriebe von Interesse, die nur selten für die öffentliche Hand tätig sind.
Der Einzelnachweis ist wie das Zertifikat bei Beauftragung unverzüglich und unaufgefordert vor dem Einbau dem Auftraggeber vorzulegen.