Am 01.01.2024 ist das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 01.01.2024 wurden das BVG (Kriegsauswirkungen), das IfSG (Schutzimpfungen), das OEG (Gewalttaten) und das ZDG (Zivildienst) in einem Gesetz zusammengefasst.
Das sogenannte Soziale Entschädigungsrecht nach dem SGB XIV sieht Entschädigungszahlungen zur sozialen Absicherung für Menschen vor, die unverschuldet Gesundheitsschäden erlitten haben.
Auf den folgenden Seiten erfahren Sie in welchen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung ensteht.
Sie erfahren auch, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Folgen Sie dem Link Menschen mit Schädigungen oder wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt aus (oben rechts).
Die Antragsformulare und Hinweisblätter finden Sie unter „Publikationen und Anträge“ und im Downloadcenter.