Logopädin/ Logopäde

Ein Patienten übt in der Praxis eines Logopäden mit Kärtchen auf denen einzelne Worte stehen

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit eines/einer Logopäden/in darauf ausgerichtet,
auf der Grundlage ärztlicher Verordnungen eigenverantwortlich Therapien und Beratungen von Patienten aller Altersgruppen mit Stimm-, Sprech- und Sprachkrankheiten und hiermit verbundenen Hörstörungen durchzuführen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (Bundesgesetzblatt -BGBl.- I Seite 529), ) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden (LogAPrO) vom 1. Oktober 1980 (BGBl. I Seite 1892) in der zuletzt geänderten Fassung.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Logopädin / zum Logopäden erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz über den Beruf des Logopäden stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Es gibt nach Abschluss der Berufsausbildung und in der Regel einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit die Möglichkeit einer speziellen Weiterbildung.

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für Logopädinnen und Logopäden

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