Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis. Weitere Informationen zum Inklusionstaxi
Die Fahrtkosten werden im Taxi bezahlt (Vorkasse). Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen. Die Quittung über das zu zahlende Beförderungsentgelt wird gemäß Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr § 7 (3) ausgestellt.
Quittungen für Taxifahrten mit folgenden Angaben:
- Namen und Anschrift des Unternehmens mit Genehmigungsnummer (Stempel)
- Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
- Beförderungsentgelt/ Steuersatz
- Datum der Fahrt/Unterschrift des Fahrers
werden vom LAGeSo anerkannt. Diese Taxiquittungen können jeweils für einen Monat gesammelt zur Abrechnung beim LAGeSo einreichen eingereicht werden.
Landesamt für Gesundheit und Soziales
– III C –
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
(Postanschrift: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin)
Quittungen, die verändert wurden (z.B. das Datum oder die Kosten der Fahrt verbessert oder überschrieben) werden vom LAGeSo nicht anerkannt.
Für die Erstattung ist eine gültige Kontoverbindung erforderlich.
Aus dem Taxikonto ist für eingereichte Taxiquittungen ein monatlicher Zuschuss von bis zu maximal 125,00 Euro möglich.
Berechtigte des besonderen Fahrdienstes mit einer Eigenbeteiligungspauschale von 40,00 Euro erhalten nach Abzug dieser monatlichen Eigenbeteiligung den Restbetrag als Zuschuss erstattet.
Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), von Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II-Bürgergeld, erhalten nach Abzug der ermäßigten Eigenbeteiligungspauschale in Höhe von 20,00 Euro den Restbetrag als monatlichen Zuschuss erstattet. Die entsprechenden Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.
Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die ein Taschengeld vom Sozialamt erhalten, können einen Zuschuss von maximal 125,00 Euro pro Monat erstattet bekommen. Die entsprechenden Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.
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