Sonderfahrdienst (SFD)

Sonderfahrdienst

Mobil sein! Freizeit erleben mit WirMobil!

Der Sonderfahrdienst bringt Sie zu Ihren Zielen in der Freizeit, wie z.B. zu Berliner Sehenswürdigkeiten, Verabredungen mit Freunden, Veranstaltungen, sportlichen Aktivitäten, zum Bahnhof oder Flughafen BER. Sie können sich auch von dort abholen lassen.
Fahrten bis zu fünf Kilometer über die Landesgrenze hinaus sind möglich. Dafür bezahlen Sie zusätzlich zur Eigenbeteiligung 3,00€ pro Person.
Zum Service gehört auch eine Treppenhilfe. Die Treppenhilfe kann ohne eine damit verbundene Fahrt genutzt werden.
Sie können sich bei der Fahrt begleiten lassen. Als Begleitperson zählt eine Person, die von Beginn an bis zum Ziel kostenfrei mitfährt.

  • Flyer Informationen zum Berliner Sonderfahrdienst

    PDF-Dokument (583.9 kB)

  • Flyer Informationen zum Sonder-Fahr-Dienst in leichter Sprache

    PDF-Dokument (318.5 kB)

Allgemeine Informationen

Den Fahrdienst erkennen Sie an dem Logo.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.wirmobil.info.
Das WirMobil fährt Sie nicht

  • zu Ärzten, Behandlungen oder Therapien
  • von und zur Arbeit,
  • zur Schule oder Tagespflege / Krankentransporte

Die Fahrzeuge können bis zu drei Rollstuhlnutzende befördern; mindestens zwei davon mit (Standard-)Elektrorollstuhl.

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Treppenhilfen und Assistenzleistungen

Treppenhilfen und Assistenzleistungen
gehören zum Service, können aber zu verlängerten Fahrtzeiten führen. Deshalb bitte möglichst zum Abholtermin reisefertig sein. So unterstützen Sie die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Fahrdienstes.
Treppenhilfen sind möglich, wenn das Ziel ohne diese Hilfe nicht erreicht werden kann.
Für eine Treppenhilfe ohne Fahrt wird die gleiche Eigenbeteiligung berechnet wie für eine Fahrt mit dem WirMobil.
Assistenzleistungen sind Hilfestellungen vor und nach der Beförderung. Das können insbesondere Umsetzhilfen (z.B. von Straßenrollstuhl zu Zimmerrollstuhl bzw. umgekehrt) sowie Begleitung von Tür-zu-Tür sein.

Gemeinsam und sicher fahren
Gemeinsame Beförderung (Einbindung) von Berechtigten sind möglich.
Sinnvoll sind z.B. gemeinsame Fahrten, die überwiegend in eine Richtung erfolgen. Dabei sind Umwege bis zu 5 km zumutbar.
Die Umsetzung in einen festen Fahrzeugsitz wird empfohlen. So können Sie besonders sicher und mit höchstmöglichem Gesundheitsschutz befördert werden.
Ist Ihr Fahrtziel auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, können Sie dafür den kostenlosen Bus & Bahn-Begleitservice des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg nutzen. Haben Sie einen Termin vereinbart, werden Sie z.B. von der Wohnungstür bis zum Fahrtziel begleitet. Diesen Service erreichen Sie unter der Telefonnummer 34 64 99 40.

Internet: https://www.vbb.de/vbb-services/barrierefreiheit/

Auskunft und Beratung erhalten Sie außerdem von der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) unter der Telefonnummer: 19449.

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Berechtigung beantragen

Für den WirMobil-Fahrdienst benötigen Sie eine Berechtigten-Nummer.
Die Berechtigten-Nummer erhalten Sie vom LAGeSo, wenn Sie beim Versorgungsamt Berlin einen Antrag auf das Merkzeichen „T“ = Teilnahme am Sonderfahrdienst gestellt haben.
Das Merkzeichen „T“ kann das Versorgungsamt feststellen, wenn
eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen “aG”), ein mobilitätsbedingter Grad der Behinderung von mindestens 80 und Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen nachgewiesen sind.
Sie können einmalig eine befristete Teilnahme-Berechtigung erhalten, wenn…
• Sie beim Versorgungsamt Berlin einen Antrag auf befristete Teilnahme am besonderen Fahrdienst (Merkzeichen „T“) gestellt haben und eine Krankenkasse oder ein anderer Leistungsträger für Sie die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator übernommen hat.
Die befristete Berechtigung endet mit dem Bescheid über die Zuerkennung oder Ablehnung des Merkzeichens “T”.

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  • Antrag auf befristete Teilnahme

    PDF-Dokument (66.3 kB)

Fahrten anmelden

Melden Sie sich mit Ihrer Berechtigten-Nummer und Ihrem Namen beim WirMobil-Fahrdienst an.

Dafür können Sie verschiedene Wege nutzen:

App: WirMobil App

Web: www.wirmobil.info (Zugangsdaten erforderlich)
Telefon: 030/220 271 36 (täglich 7 – 17 Uhr)
Online-Formular: www.wirmobil.info (jederzeit)
E-Mail: buchung@wirmobil-berlin.de (jederzeit)
Fax: 030/220 271 46 (täglich 5 – 1 Uhr)
Brief: Via Mobility GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 14, 10178 Berlin

Damit Ihre Fahrten gut vorbereitet werden können, sind folgende Informationen wichtig:
  • Berechtigten-Nummer und Name
  • Wie sind Sie in der Regel erreichbar (Telefon / Handy)?
  • Welche Assistenzleistungen benötigen Sie?
  • Welche Hilfsmittel nutzen Sie?
  • Gibt es noch weitere wichtige Informationen?

Am besten melden Sie Ihre Fahrt mindestens 2 Tage vor dem Fahrttermin bei WirMobil an. Sie können Ihre Fahrten auch bis zu 13 Tage vor dem Fahrttermin anmelden.

Spontane Fahrtanmeldungen
können über Telefon, Web-App oder Smartphone-App erfolgen. Als spontane Fahrtanmeldung gelten Anmeldungen am Tag der Fahrt oder einen Tag davor.
Für die Durchführung der Fahrt sind diese Informationen besonders wichtig:
• Berechtigten-Nummer mit Vorname und Nachname
• Datum und Uhrzeit, wann Sie abgeholt werden sollen oder ankommen wollen
• Start-Adresse: Postleitzahl, Straße, Hausnummer
• Ziel-Adresse: Postleitzahl, Straße, Hausnummer,
• genauer Treffpunkt
• besonders zu beachtende Situationen bei der Abholung bzw. Ankunft
• Welche Hilfsmittel benutzen oder benötigen Sie für die Fahrt, z.B. Angaben zum Rollstuhl wie Größe, Gewicht, Falt- oder Elektrorollstuhl u.ä.?
• Benötigen Sie Assistenzleistungen?
• Bei Treppenhilfe z.B. konkrete Anzahl der Stufen bzw. der Etagen
• Wie sind Sie vor Ort telefonisch erreichbar (Rückrufmöglichkeit)?
• Nehmen Sie weitere Personen mit (max. 2 Begleitpersonen)?

Das System sucht nach einer Fahrt entsprechend den Informationen aus der Fahrtanmeldung. Für die Abholung wird ein Zeitraum von 30 Minuten reserviert. Dieser Zeitraum wird Ihnen mitgeteilt. Am Tag der Fahrt wird Ihnen die genaue Zeit mitgeteilt, zu der Sie abgeholt werden. Das erfolgt per Anruf oder SMS ungefähr eine Stunde vorher.
Haben Sie Ihre Fahrt im Web-App oder über die App angemeldet, können Sie in der App sogar den aktuellen Standort vom WirMobil-Fahrzeug sehen.
Beim Einsteigen zeigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vor.

Fahrten für Weihnachten und Silvester anmelden
In den ersten beiden Novemberwochen werden Fahrtwünsche für Weihnachten und Silvester über alle bekannten Kanäle angenommen.
Für die telefonische Anmeldung können Sie die Buchungs-Hotline 030 220 271 36 täglich von 07:00 bis 17:00 Uhr nutzen.
Pro berechtigter Person und Tag können zwei Fahrten angemeldet werden (z.B. Hin- und Rückfahrt).
Ende November erhalten Sie die Information, ob Ihre Fahrt durchgeführt werden kann.
Am 24. Dezember können leider nicht alle angemeldeten Fahrtwünsche für die Nachmittags- und Abendstunden erfüllt werden.
Bitte prüfen Sie, ob Sie – insbesondere am 24. Dezember – andere Beförderungsmöglichkeiten nutzen können (z.B. den ÖPNV / ein Taxi oder mit Verwandten oder Bekannten fahren).
Damit helfen Sie denjenigen, die den Heiligabend ausschließlich mit Hilfe von WirMobil im Kreise der Familie oder mit Freunden verbringen können.

Kann ich eine Fahrt stornieren?
Ja, bis zu einem Tag vor der Fahrt sogar ohne Stornierungskosten. Stornieren Sie Fahrt erst am Tag der Fahrt, wird eine Aufwandsentschädigung von 2,05 € fällig.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis

Um die optimale Nutzung der Fahrdienstkontingente und damit allen Berechtigten die Umsetzung ihrer Fahrtwünsche ermöglichen zu können, bitten wir Stornierungen möglichst bis zu 2 Tagen vor dem geplanten Fahrtantritt vorzunehmen und auf die Buchung von mehreren Fahrtoptionen an einem Tag zu verzichten. Kurzfristige Stornierungen von gebuchten Fahrten führen zu Störungen im Betriebsablauf, da geplante Fahrtrouten nicht mehr durchgeführt werden können. Leider können die ausfallenden Fahrten nicht immer kurzfristig von anderen Berechtigten genutzt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Sonderfahrdienst sehen daher bei wiederholten Stornierungen oder “No-Show”-Vorfällen ein Aussetzen oder Löschen des Nutzendenkontos vor, dies nach freiem Ermessen von Via und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer.

Notsituation

Im Notfall kann die Nummer 030 / 22027137 angerufen werden. Bei einem Notfall wie z.B.
  • Ihre Abholung hat sich mehr als 20 Minuten verspätet
  • oder Ihr Rollstuhl ist unterwegs kaputtgegangen

wird geholfen, eine Lösung zu finden. Diese Nummer ist jeden Tag von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts besetzt.

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Eigenbeteiligung

Für jede Fahrt mit dem WirMobil bezahlen Sie eine Eigenbeteiligung. Die monatliche Abrechnung der Eigenbeteiligung bekommen Sie vom Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die Eigenbeteiligung kostet monatlich

bis zur 8. Fahrt 2,05 € je Fahrt
ab der 9. Fahrt 5,00 € je Fahrt
ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt

Eine ermäßigte Eigenbeteiligung bezahlen Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II – Bürgergeld.
Die ermäßigte Eigenbeteiligung kostet monatlich

bis zur 8. Fahrt 1,53 € je Fahrt
ab der 9. Fahrt 3,50 € je Fahrt
ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt

Keine Eigenbeteiligung bezahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten.

In der Eigenbeteiligung ist eine Begleitperson bereits berücksichtigt. Für jede weitere Begleitperson wird zusätzlich ein Betrag von 2,00 € berechnet.

Ist die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt, wird die Berechtigten-Nummer gesperrt. Der/die Berechtigte ist von der Nutzung des Fahrdienstes ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt auch für das Taxikonto. Taxiquittungen, die in der Zeit des Ausschlusses ausgestellt wurden, können nicht erstattet werden. Wenn die Eigenbeteiligung vollständig bezahlt ist kann der Fahrdienst wieder genutzt werden.

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Taxikonto

Haben Sie eine Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst können Sie Kosten für Fahrten mit einem Taxi (mit Konzession) in Berlin erstattet bekommen. Dazu gehören auch Fahrten mit den barrierefreien Inklusionstaxis. Weitere Informationen zum Inklusionstaxi

Die Fahrtkosten werden im Taxi bezahlt (Vorkasse). Lassen Sie sich eine Quittung über die bezahlten Fahrtkosten ausstellen. Die Quittung über das zu zahlende Beförderungsentgelt wird gemäß Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr § 7 (3) ausgestellt.

Quittungen für Taxifahrten mit folgenden Angaben:
  • Namen und Anschrift des Unternehmens mit Genehmigungsnummer (Stempel)
  • Fahrstrecke (Start- und Zielangabe)
  • Beförderungsentgelt/ Steuersatz
  • Datum der Fahrt/Unterschrift des Fahrers
    werden vom LAGeSo anerkannt. Diese Taxiquittungen können jeweils für einen Monat gesammelt zur Abrechnung beim LAGeSo einreichen eingereicht werden.

Landesamt für Gesundheit und Soziales
– III C –
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
(Postanschrift: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin)

Quittungen, die verändert wurden (z.B. das Datum oder die Kosten der Fahrt verbessert oder überschrieben) werden vom LAGeSo nicht anerkannt.

Für die Erstattung ist eine gültige Kontoverbindung erforderlich.

Aus dem Taxikonto ist für eingereichte Taxiquittungen ein monatlicher Zuschuss von bis zu maximal 125,00 Euro möglich.

Berechtigte des besonderen Fahrdienstes mit einer Eigenbeteiligungspauschale von 40,00 Euro erhalten nach Abzug dieser monatlichen Eigenbeteiligung den Restbetrag als Zuschuss erstattet.

Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), von Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach SGB II-Bürgergeld, erhalten nach Abzug der ermäßigten Eigenbeteiligungspauschale in Höhe von 20,00 Euro den Restbetrag als monatlichen Zuschuss erstattet. Die entsprechenden Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.

Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die ein Taschengeld vom Sozialamt erhalten, können einen Zuschuss von maximal 125,00 Euro pro Monat erstattet bekommen. Die entsprechenden Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.

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  • Antrag Rückerstattung Taxiquittungen

    PDF-Dokument (78.2 kB)

Bearbeitungsstand Taxiquittungen

Bearbeitungsstand: Aktuell werden die Posteingänge der 44. Kalenderwoche bearbeitet.

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Härtefallregelung beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung

Berechtigte, die wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind die Eigenbeteiligung zu entrichten, können beim Landesbeirat für Menschen mit Behinderung (Härtefonds Sonderfahrdienst) einen Zuschuss beantragen. Für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes kann ein Antrag auf Erstattung der Eigenbeteiligung gestellt werden. Zunächst muss die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung vollständig bezahlt werden, bevor die Härtefonds-Kommission des Landesbeirats eine Erstattung bewilligen kann.

Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt:
Tel: (030) 90 28 – 16 57, erreichbar montags bis freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr
E-Mail: lfb@senasgiva.berlin.de

Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung, Oranienstrasse 106, 10969 Berlin.
https://www.berlin.de/lb/behi-beirat/sonderfahrdienst/index.html

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Lob und Kritik

die Fahrtanmeldung und –durchführung betreffend senden Sie Die Teilnahmeberechtigung und die Abrechnung der Eigenbeteiligung betreffend senden Sie

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