aG - Außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen.

Gesundheitliche Voraussetzungen:
Außergewöhnlich gehbehindert bedeutet, dass die Mobilität bzw. die Gehfähigkeit außergewöhnlich beeinträchtigt sind.
Sie können sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen, z.B. wenn Sie im Rollstuhl sitzen.