Badegewässerüberwachung

Überwachung der Badegewässer

Die offiziell ausgewiesenen Badestellen Berlins werden regelmäßig hinsichtlich der Badegewässerqualität vom 15. Mai bis 15. September (Badesaison) eines jeden Jahres in 14-tägigen Abständen entsprechend einer von der Europäischen Union (EU) erlassenen Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sowie der Berliner Badegewässerverordnung überwacht. Darüber hinaus werden aus Vorsorgegründen weitere Gewässer z.B. im Rahmen des Gewässerschutzes vierwöchentlich beprobt.
Das bedeutet für die Praxis, dass entsprechende Badewarnungen, Verhaltensempfehlungen oder gar Badeverbote ausgesprochen werden, sobald bestimmte Anforderungen der EU-Badegewässerrichtlinie nicht eingehalten werden. Auskünfte über die Badegewässerqualität während der Badesaison erteilen die Gesundheitsämter der Bezirke für Gewässer II. Ordnung für ihren Zuständigkeitsbereich, sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin für alle natürlichen Badegewässer im Land Berlin.

Welche Wassergütekriterien gibt es?

Die EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer, welche im Jahre 2006 unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union novelliert wurde, schreibt für ausgewiesene Badegewässer verbindliche Gütekriterien vor. Die Einhaltung wird durch mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen sowie durch Untersuchungen auf Algenwachstum regelmäßig überwacht. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse orientiert sich dabei an Grenzwerten unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt. Folgende Untersuchungen werden nach der EU-Richtlinie bei ausgewiesenen Badegewässern regelmäßig durchgeführt:

Mikrobiologische Untersuchungen

Hierbei wird auf bestimmte Keime (sogenannte Indikatorkeime) untersucht. Es handelt sich dabei um:

E. coli (Escherichia coli) – Dies sind Bakterien, die im Darm von allen Menschen und Säugetieren vorkommen und hier in der Regel harmlos sind. Außerhalb des menschlichen Körpers vermehren sich diese Keime kaum. Deshalb sind sie ein brauchbarer Anzeiger für fäkale Verunreinigungen im Gewässer. Dies bedeutet, dass ab Überschreiten des Grenzwertes für E. coli zu vermuten ist, dass auch andere Darmkeime, z.B. bestimmte Krankheitserreger, im Wasser vorhanden sind.

Intestinale Enterokokken – Dies sind Bakterien, die ähnlich wie E. coli im Darm von Mensch und Tier leben. Sie können in der Umwelt im Allgemeinen länger überdauern als E. coli. Sie sind deshalb ebenfalls ein brauchbarer Anzeiger für fäkale Verunreinigungen.

Coliforme Bakterien – Diese Bakterien, die sowohl im Darm als auch in der Natur vorkommen, können sich im Gegensatz zu E. coli im Wasser vermehren, wenn sie genügend Nahrungsstoffe vorfinden. Sie haben deshalb nicht denselben hohen Indikatorwert wie E. coli. Ähnlich wie E. coli sind auch die coliformen Bakterien nicht zwingend Kranheitserreger.

Die coliformen Keime werden in den Berliner Badegewässern untersucht, da sie recht gut zurückliegende Verunreinigungen durch Starkregenwasserereignisse bzw. diffuse fäkale Verunreinigungen im urbanen Raum ausweisen. In besonders stark genutzten, nährstoffreichen Badeseen lässt sich über die coliformen Keime eine „Grundbelastung“ definieren, die rechtzeitige Maßnahmeplanungen der Behörden im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ermöglicht.

Über die regelmäßige mikrobiologische Überwachung der Badegewässer hinaus (E. coli und Intestinale Enterokokken) können aus gegebenem Anlass, z.B. bei einer vermuteten Abwassereinleitung, weitere mikrobiologische Untersuchungen, z.B. auf Salmonellen oder Viren, sinnvoll sein.

Grenzwerte

Die Grenzwerte liegen im Vorsorgebereich. Daher bedeutet eine geringe Überschreitung noch keine Gesundheitsgefahr für die Badenden. Da die Grenzwerte sich aber dem Bereich nähern, in dem gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich sind, ist in der EU-Badegewässerrichtlinie festgelegt, dass bei empfohlenen Badegewässern mindestens 95% der untersuchten mikrobiologischen Proben unter den festgelegten Grenzwerten liegen müssen.

Was geschieht bei einer Grenzwertüberschreitung?

Kommt es im Rahmen der 14-tägigen Badegewässerüberwachung zu einer Überschreitung von Grenzwerten, wird sofort eine weitere Untersuchung veranlasst und entsprechende Warnhinweise werden veröffentlicht. Bestätigt die erneute Untersuchung die Grenzwertüberschreitung, dann wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission beim Umweltbundesamt ein Badeverbot ausgesprochen. Diese Empfehlung und das Badeverbot werden erst dann wieder aufgehoben, wenn nachfolgende Kontrolluntersuchungen gezeigt haben, dass sich die Gewässersituation gebessert hat und wieder den Anforderungen der EU-Richtlinie entspricht. Selbstverständlich ist jede Grenzwertüberschreitung Anlass für die überwachenden Behörden, nach den Ursachen zu suchen und kurz- sowie langfristig auf ihre Verbesserung hinzuwirken.

Aktuelle Beurteilung der Badegewässerqualität (Ampel)

Aktuelle Untersuchungsergebnisse an den Badestellen finden Sie auf der Seite „Liste der Badestellen“.
In der Tabelle auf der Seite „Liste der Badestellen“ finden sie eine farbig hinterlegte Aussage darüber wie die Qualität des Badegewässers aufgrund der letzten vorgenommenen Routineuntersuchung und den Erkenntnissen aus dem Badegewässerprofil aktuell beurteilt wird. Die Farben für die Qualität lassen sich nach dem Ampelprinzip zuordnen:

Zum Baden geeignet

Grün - Zum Baden geeignet

Grün – Zum Baden geeignet

Warnhinweise beachten!

Gelb - Warnhinweise beachten

Gelb – Warnhinweise beachten

Baden verboten

Rot - Baden verboten

Rot – Baden verboten

  • k. A

    Keine Angaben

  • *

    Die angezeigte Bewertung wird unterstützt durch ein tagesaktuelles Vorhersagemodel

Was bedeuten die Farben grün, gelb, rot und die anderen Angaben?

Zum Baden geeignet: grün

  • kein Hinweis einer fäkalen Belastung unter Berücksichtigung der Angaben im Badegewässerprofil
  • keine mikrobiologischen Belastungen liegen vor bei einer Anzahl von nachfolgenden Indikatorbakterien [Koloniebildende Einheiten]/ 100 ml:
    • < 1800 KBE/ 100 ml für Escherischia coli (E.coli) und
    • < 700 KBE/ 100 ml für Intestinale Enterokokken (I.E.)
    • < 10000 KBE/ 100 ml für Coliforme Bakterien
    • < 30 µg/l Blaualgentoxine
  • Das Vorhersagemodel sagt keine mikrobiologischen Belastungen voraus.
Zum Baden geeignet: grün

Zum Baden geeignet

Vom Baden wird abgeraten: gelb

  • ereignisbezogene fäkale Belastung unter Berücksichtigung der Angaben im Badegewässerprofil (zum Beispiel Notauslässe)
  • es liegen mikrobiologische Belastungen vor bei einer Anzahl von nachfolgenden Indikatorbakterien [Koloniebildene Einheiten]/ 100 ml:
    • > = 1800 KBE/ 100 ml für Escherischia coli (E.coli) und
    • > = 700 KBE/ 100 ml für Intestinale Enterokokken (I.E.)
    • > = 10000 KBE/ 100 ml für Coliforme Bakterien
    • > = 30 µg/l Blaualgentoxine
  • Das Vorhersagemodel sagt mikrobiologische Belastungen voraus.
Warnhinweise beachten: gelb

Warnhinweise beachten: gelb

Baden verboten: rot

  • Fäkale Belastungen des Badegewässers, sowie aus anderen hygienischen Gründen (Gefahrenabwehr)
  • Einzelwert wird überschritten
  • es wird unverzüglich eine zweite Probenahme durchgeführt
  • Nachkontrolle: Wiederholte Überschreitung des Einzelwertes E.Coli >1800 KBE/ 100 ml oder I.E. >700 KBE/ 100 ml, Blaualgentoxine >30 µg/l
  • Coliforme Bakterien werden gemäß EU nicht zur Beurteilung herangezogen
  • Zuständige Behörde erlässt Badeverbot
Baden verboten: rot

Baden verboten: rot

Aufheben des Badeverbotes

  • Geometrischer Mittelwert von 3 Proben (E.Coli < 280 KBE/ 100 ml oder I.E. < 100 KBE/ 100 ml, Blaualgentoxine < 30 µg/l)
  • Zuständige Behörde hebt Badeverbot auf

Keine Angaben: k.A.

  • z.B Fehlmessungen, witterungsbedingter Ausfall der Probenahme

Physikalisch-chemische Untersuchungen

Die Probenahme wird mit einer Sichtkontrolle verbunden. Dabei wird die Wasserfärbung, Trübung (Sichttiefe) und Geruch des Wassers betrachtet. Ferner wird das Umfeld der Badestelle hinsichtlich Sauberkeit (z.B. Öl, Abfall oder Unrat) überprüft. Im Labor werden chemische Untersuchungen durchgeführt, z.B. auf den Gehalt von Nitrat, Nitrit, Ammonium und Chlorid.

Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität

Vom Gesetzgeber wurden in den letzten Jahren die Bedingungen für die Benutzung der Gewässer erheblich verschärft und die Abgaben für die Einleitung von geklärten Abwässern erhöht, was zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Gewässergüte führen wird. Von der für den Gewässerschutz zuständigen Senatsverwaltung wurden und werden eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität durchgeführt.

Der Betrieb von zwei Oberflächenwasseraufbereitungsanlagen am Tegeler See und am Schlachtensee sorgt für eine allmähliche Verringerung der Algenentwicklung in diesen Seen und den Folgegewässern.

Badegewässer, wie z.B. der Plötzensee, wurden entschlammt. Dadurch wird vermieden, dass sich Nährstoffe aus dem Schlamm lösen können. Gleichzeitig sorgt die Vergrößerung des Wasservolumens für eine Regenerierung der Gewässer.

Der Bau weiterer Mischwasserrückhaltebecken und Regenwasserklärbecken führt in der dicht besiedelten Großstadt Berlin zu einer weiteren Reduzierung der Gewässerbelastung. Bei der Errichtung von neuen Siedlungen darf das von versiegelten Flächen anfallende Regenwasser nicht mehr im Kurzschluss in die Oberflächengewässer eingeleitet werden, sondern wird weitgehend im Gebiet gehalten und durch Aufleitung auf Vegetationsdecken zur Versickerung gebracht und gereinigt. Die Einleitung von absetzbaren Stoffen, Nähr- und Schadstoffen aus Regenwassereinzugsgebieten soll so kontinuierlich minimiert werden.
Darüber hinaus trägt insbesondere der derzeit betriebene Ausbau und die Modernisierung der Berliner und Brandenburger Klärwerke massiv zu einer spürbaren Gewässerentlastung bei.