Tierkadaver gefunden! Was jetzt?


Fundanzeige eines Tierkadavers

Sie haben ein totes Tier gefunden? Tote Tiere können andere Tiere oder Menschen mit Krankheitserregern anstecken. Bitte beachten Sie daher die Hinweise zum Verhalten am Tierkörper!
Bei bestimmten Tierarten muss zur Vorbeugung gegen Tierseuchen eine Untersuchung toter Tiere erfolgen (Monitoring). Diese gesetzliche Vorbeugemaßnahme soll weitere Tiere und letztlich auch den Menschen gesund halten.
Wenn das Tier untersucht wird, werden die Kosten (auch für die Entsorgung) durch die Behörde getragen.
Wenn keine Untersuchungen erforderlich sind, liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung immer bei den Grundstücksbesitzer_innen (diese haben die Verfügungsgewalt über das Grundstück: z. B. Pächter_innen, es muss sich nicht notwendigerweise um die Eigentümer_innen handeln).

Nach Fundanzeige verstorbener Nutz-, Heim- und Wildtiere unbekannter Herkunft im Bezirk Lichtenberg informieren wir Sie, ob Untersuchungen und welche Beseitigungsmaßnahmen erforderlich sind.

Ihre Überschrift :Verhalten am Tierkörper:

  • Kontakt soweit wie möglich vermeiden!
  • Eigene Tiere am Kontakt mit dem Tierkörper hindern!
  • Markieren Sie wenn möglich die Fundstelle
  • Gründliche Reinigung aller Kleidungsstücke, Schuhe, Schuhsohlen, Hände und Gegenstände (auch Autoreifen), die möglicherweise Kontakt mit toten Tieren oder ihrer Umgebung hatten: Waschen und Desinfizieren (für Hunde ein Hundeshampoo verwenden).

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Tierart *

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Eingabebeispiel: 22.02.2022

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