Aufgaben der BVV und des Bezirksamts Lichtenberg in Gebärdensprache

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Die Aufgaben des Bezirks Lichtenberg

Jeder Bezirk in Berlin hat zwei Organe: die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt. Ihr Zusammenwirken regelt das bezirkliche Leben.

Die Bezirksverordnetenversammlung – abgekürzt BVV

In jedem Bezirk wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern eine Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die Bezirksverordnetenversammlung wird für den gleichen Zeitraum wie das Berliner Abgeordnetenhaus gewählt. Die Legislaturperiode dauert daher in der Regel fünf Jahre.

Die Bezirksverordnetenversammlung setzt sich aus Fraktionen und Einzelvertreter:innen politischer Parteien je nach dem Ausgang der Wahlen zusammen. Die BVV ist im Prinzip das Parlament des Bezirks. Sie hat 55 Mitglieder, die aber keine Berufspolitikerinnen und -politiker sind, sondern Personen, die sich in ihrer Freizeit für die bezirklichen Belange engagieren. Die BVV wird von einem Vorsteher oder einer Vorsteherin geleitet.

Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Das bezieht sich auf alle Lebensbereiche – etwa die Stadtentwicklung, den Straßenverkehr, die Kultur- und Seniorenpolitik, die Bereiche Jugend, Gesundheit oder Öffentliche Ordnung. Die BVV regt Verwaltungshandeln an. Sie erlässt Empfehlungen und Ersuchen an das Bezirksamt, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts und entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten. Das sind beispielsweise Wahlen und Abberufungen. So wählt die Bezirksverordnetenversammlung den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin und alle Mitglieder des Bezirksamtes. Außerdem entscheidet sie unter anderem über den Bezirkshaushaltsplan und über Bebauungspläne.

In Lichtenberg tagt die Bezirksverordnetenversammlung jeden dritten Donnerstag im Monat im um 17 Uhr in der Max-Taut-Aula, Fischerstraße 36 in 10317 Berlin. Dieses Plenum ist öffentlich.

In der Sitzung haben Einwohnerinnen und Einwohner in einer Fragestunde die Möglichkeit, das Bezirksamt um Auskunft zu Geschehnissen oder Entscheidungen im Bezirk zu bitten. Außerdem werden kleine und große Anfragen der Bezirksverordneten zur Kommunalpolitik vom Bezirksamt beantwortet. Anschließend stimmen die Mitglieder der BVV in den Sitzungen über Anträge der Fraktionen ab und es werden Beschlüsse zu den Vorlagen des Bezirksamtes gefasst. Die meisten Anträge und Beschlussempfehlungen werden vor der Abstimmung in den sogenannten Fachausschüssen diskutiert. Das zweite Organ, das Bezirksamt, nimmt an den Tagungen teil.

Mehr Informationen zur BVV in Lichtenberg finden Sie auf der Website des Bezirksamtes.

Das Bezirksamt

Das Bezirksamt besteht aus einer Bürgermeisterin bzw. einem Bürgermeister sowie vier Stadträtinnen oder Stadträten. Jeweils eine Stadträtin bzw. ein Stadtrat hat zugleich die Funktion des oder der stellvertretende/n Bürgermeisters bzw. Bürgermeisterin inne.

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister führt den Vorsitz im Bezirksamt. Sie/er hat auch die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte und -rätinnen. Weiterhin ist sie/er Mitglied im Rat der Bürgermeister. Nach außen repräsentiert sie/er den Bezirk.

Alle Stadträtinnen bzw. Stadträte und auch der Bezirksbürgermeister erhalten nach der Wahl einen Geschäftsbereich, der sich aus verschiedenen Ämtern eines Bezirks zusammensetzt. Zu den größten Ämter zählen das Amt für Bürgerdienste, das Jugendamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Schul- und Sportamt.

Zu den Aufgaben des Bezirksamts gehören u.a.:
  • die Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten des Bezirks;
  • die Verteilung der Geschäftsbereiche unter die Mitglieder des Bezirksamts;
  • die Organisation des Bezirksamts;
  • die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des Bezirksamts;
  • Klärung vereinzelter Personalangelegenheiten;
  • Festlegung des Haushaltsplans
  • die Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten;
  • die Zusammenarbeit mit der BVV
  • die Zusammenarbeit mit dem Senat

Weiterhin bietet jeder Stadtrat bzw. jede Stadträtin persönliche Bürger:innensprechstunden an. Die Termine finden Sie über die Seiten der Stadträtinnen und Stadträte und des Bürgermeisters.

Das Bezirksamt Lichtenberg tagt jeden Dienstag. Dabei berät und entscheidet das Gremium auch über Vorlagen, die häufig auf Anträge der BVV zurückgehen. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die Ergebnisse zu öffentlichen Themen werden jedoch im Internet auf der Website des Bezirksamtes veröffentlicht.

Zusammenarbeit BVV und Bezirksamt

Die Bezirksverordnetenversammlung übt gegenüber dem Bezirksamt eine Kontrollfunktion aus. Richtet die BVV eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt, so muss das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung innerhalb von neun Monaten zur Kenntnis geben. Kommt das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht nach, muss es die Gründe dafür mitteilen.

Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die Vorhaben. Weiterhin erstellt das Bezirksamt Vorlagen für die Bezirksverordnetenversammlung und führt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung aus. Das Bezirksamt kann Beschlüsse der BVV beanstanden, wenn diese rechtswidrig sind.

Zusammenarbeit mit dem Senat

Der Senat hat gegenüber den Bezirken eine Aufsichtsfunktion.

Der Senat kann von seinem sogenannten Eingriffsrecht Gebrauch machen, wenn er im Einzelfall Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sieht. Das Eingriffsrecht beinhaltet:

  • Ein Informationsrecht (die Bezirke müssen nach Aufforderung Auskünfte und Berichte erteilen)
  • Ein Weisungsrecht (Einzelweisungen können erteilt werden)
  • Ein Eintrittsrecht (das zuständige Senatsmitglied kann eine Angelegenheit an sich ziehen)

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Die Aufgaben des Bezirks Lichtenberg

Herausgeber
Bezirksamt Lichtenberg

Produktion
yomma GmbH

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