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Drucksache - DS/0001-08/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. § 38 Abs. 3 der vorläufigen Geschäftsordnung erhält wird wie folgt geändert: 2. § 26 Absatz 4 Satz 4 wird ersatzlos gestrichen. Begründung:
Die vornehmste Aufgabe der Bezirksverordnetenversammlung ist die Kontrolle des Bezirksamts. Große Anfragen machen diese Kontrolle öffentlich und sollen so der Erzeugung einer Öffentlichkeit für das jeweilige Thema der Frage dienen. Hinzu kommt, dass große Anfragen durch die Möglichkeit einer Begründung und einer an die Beantwortung anschließenden Aussprache Hintergründe gerade für die Öffentlichkeit besser beleuchten können. Daher gehören Sie an den Anfang einer BVV-Sitzung. Wenn große Anfragen am Anfang einer Sitzung behandelt werden, ist die Bestimmung des § 26 Abs. 4 Satz 4 der Geschäftsordnung sinnentleert.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.
BüTra 19.01.2012 Vom Antragsteller zurückgezogen. |
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