Beachten Sie bitte, dass wir während unserer Öffnungszeiten aktuell nur ein begrenztes Kontingent an Beratungen für dringende Anliegen ohne Termin anbieten können. Momentan können wir leider frühestens vier Wochen nach Anfrage einen Termin vergeben.

+++ Wir können vom 12.-14. November 2024 leider keine Beratung anbieten. +++

Please note that we are currently only able to offer a limited number of consultations for urgent concerns without appointment during our opening hours. Unfortunately, we can only offer appointments up to four weeks after your request.

+++ Unfortunately, we will not be able to offer counseling from November 12-14th, 2024. +++

Wohnungssuche

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Keine praktische Unterstützung bei der Wohnungssuche

  • Wichtig: Im Willkommenszentrum erläutern wir, wie die Wohnungssuche funktioniert, welche Unterlagen Sie benötigen und wer bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt unterstützt. Das Willkommenszentrum bietet jedoch keine praktische Unterstützung bei der Wohnungssuche an.

Wie suche und finde ich eine Wohnung in Berlin?

Eine Wohnung in Berlin zu finden ist schwer, da viele Menschen nach Berlin kommen und der Wohnraum sehr begrenzt ist. Im Willkommenszentrum geben wir erste Hinweise zur Wohnungssuche, erklären welche Unterlagen Sie benötigen und wer bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt unterstützt. Wichtig: Das Willkommenszentrum kann leider keine praktische Unterstützung bei der Wohnungssuche anbieten.

Es gibt verschiedene Wege eine Wohnung in Berlin zu suchen. Neben unterschiedlichen Internetportalen können Sie auch die Wohnungssuche der Stadt Berlin nutzen. Außerdem werden in den Immobilienteilen vieler Zeitungen, besonders in der Samstagsausgabe, freie Wohnungen inseriert. Sie können auch bei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften anfragen.

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, kontaktieren Sie den Vermieter oder die Vermieterin oder die Hausverwaltung, um sich die Wohnung anzuschauen. Dort haben Sie auch die Chance sich dem Vermieter oder der Vermieterin vorzustellen. Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor und bringen Sie alle notwendigen Dokumente mit.

Als Drittstaatlerin oder Drittstaatler werden Sie möglicherweise nach Ihrem Aufenthaltstitel gefragt. Falls Sie einen haben, bringen Sie diesen mit. Ein Aufenthaltstitel ist aber nicht zwingend erforderlich.

Die wichtigsten Serviceadressen wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zusammengestellt.

Wichtig ist, dass Sie sich, nach Ihrem Einzug, beim Bürgeramt fristgerecht anmelden. Wo und wie Sie sich anmelden, erfahren Sie unter dem Punkt Meldepflicht.

Wenn Sie als Asylbewerberin oder Asylbewerber bzw. als Geflüchtete oder Geflüchteter eine Wohnung suchen, finden Sie ausführlichere Informationen unter dem Punkt Unterkünfte für Geflüchtete während des Asylverfahrens.

Welche Bewerbungsunterlagen brauche ich?

Sie werden von den meisten Vermieterinnen oder Vermietern gebeten, folgende Unterlagen bei der Bewerbung um eine Wohnung vorzulegen:

  • Ausweisunterlagen wie Personalausweis oder Reisepass, bei Drittstaatlerinnen oder Drittstaatlern kann auch nach einem gültigen Aufenthaltstitel gefragt werden
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder
    • Als Rentnerin oder Rentner: Ihren aktuellen Rentenbescheid
    • Als Auszubildende oder Auszubildender: Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, Ihren Ausbildungsvertrag, Kindergeldnachweis, Ihren Bescheid über die Berufsausbildungshilfe, gegebenenfalls Bürgschaft und Gehaltsnachweise der Eltern
    • Als Studentin oder Student: Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung der Eltern über Unterhaltsleistungen, Kindergeldnachweise, Ihren Bafög-Bescheid, gegebenenfalls Bürgschaft und Gehaltsnachweise der Eltern
  • Bestätigung der aktuellen Vermieterin oder des Vermieters, dass Sie ihre bisherige Miete regelmäßig gezahlt haben
  • Schufa-/Selbstauskunft

Wohnberechtigungsschein

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen. Diese Wohnungen sind besonders günstig. Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig und wird nach Ihrem Einzug von der Vermieterin oder dem Vermieter einbehalten. Alle weiteren benötigten Unterlagen, Antragsformular und Erklärungen, die Sie einreichen müssen, finden Sie im Serviceportal der Stadt Berlin.

Für den Wohnberechtigungsschein müssen Sie nachweisen können, dass Sie langfristig in Berlin leben werden. Daher wird in der Regel verlangt, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr vorweisen können.

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage überprüfen. Der Wohnberechtigungsschein-Antrag muss beim Wohnungsamt in Ihrem Bezirk schriftlich eingereicht werden. Sollten Sie noch nicht in Berlin wohnen, können Sie den Antrag bei jedem Wohnungsamt in Berlin einreichen. Alle zuständigen Ämter finden Sie im Serviceportal der Stadt Berlin.

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist für Sie eine Orientierung, wie hoch die Miete in Ihrer Wohnumgebung in Berlin durchschnittlich ist. Der Mietspiegel berechnet vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mit Hilfe des Abfrageservice können Mieterinnen und Mieter nachschauen, ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter gerechtfertigt ist.

Unterstützung bei Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt

Werden Sie aufgrund Ihrer Herkunft, Sprache oder Religion bei der Wohnungssuche benachteiligt? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Benachteiligung von Bewerbern aufgrund folgender Merkmale (§ 1 AGG):

  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion / Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität

Die Fachstelle „Fair mieten – Fair wohnen. Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ unterstützt Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt Diskriminierung erfahren.

Sie berät, begleitet und unterstützt Menschen, die aufgrund ihrer

  • (zugeschriebenen) Herkunft
  • ihrer Sprache
  • ihrer Religion
  • ihrer Geschlechteridentität
  • ihrer sexuellen Orientierung
  • einer Behinderung
  • ihres Alters
  • ihres sozialen Status …. oder mehrfach diskriminiert werden.

Die Fachstelle wird von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung über Mittel der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) gefördert.

Hilfreiche Links zum Thema Wohnungssuche

Es gibt in Berlin auch viele bezirkliche, ehrenamtliche und kirchliche Initiativen, die nützliche Informationen und Links zum Thema Wohnungssuche speziell für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten zusammengestellt haben. Hier finden Sie eine Link-Auswahl:

  • Das Projekt InteraXion Willkommensbüro für Migrant_innen und Geflüchtete in Treptow-Köpenick hat einen Leitfaden zur Wohnungssuche in 5 Sprachen (Deutsch, Arabisch, Persisch, Französisch, Russisch) erstellt.
  • Der Verein Place4Refugees e.V. hat mehrsprachiges Informationsmaterial zur Wohnungssuche, das in einem Workshop entstanden ist, zusammengestellt.
  • Das Bündnis AG Wohnungssuche Neukölln hat einen eigenen Leitfaden zur Wohnungssuche für geflüchtete Menschen in Berlin in vier Sprachen (Deutsch, Arabisch, Persisch, Englisch) erstellt und bietet eine umfassende Linksammlung zum Thema Wohnungssuche auf seiner Homepage.
  • Der Flüchtlingsrat Berlin hat auf seiner Homepage Informationen rund um die Wohnungssuche speziell für Geflüchtete zusammengestellt.
  • Unterkünfte für Geflüchtete