Das Elterngeld ist eine weitere Leistung, mit der der deutsche Staat Familien unterstützt. Elterngeld kann grundsätzlich jede oder jeder beantragen, die oder der minderjährige Kinder hat und mit ihnen in einem Haushalt lebt, das Kind erzieht und betreut und deswegen höchstens in Teilzeit arbeitet. Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden ist möglich, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren.
Elterngeld kann ab der Geburt des Kindes für ein Jahr gezahlt werden. Bei Elternpaaren können die Elternteile entscheiden, ob das Elterngeld an einen Elternteil ausgezahlt werden soll, ob es zwischen beiden aufgeteilt werden soll, oder ob der eine Elternteil das Elterngeld für einige Monate und der andere für die restlichen Monate erhalten soll. Reduzieren beide Elternteile ihre Erwerbstätigkeit für jeweils mindestens zwei Monate, dann können sie Elterngeld für zwei weitere Monate („Partnermonate“) erhalten.
Es ist auch möglich, nur das halbe Elterngeld pro Monat zu beziehen und dafür doppelt so lange Elterngeld zu erhalten („Elterngeld Plus“). Bei diesem Modell können die Eltern für vier weitere Monate das ElterngeldPlus erhalten, wenn beide Partner in diesen vier Monaten mindestens 25, maximal 30 Wochenstunden arbeiten.
Elterngeld wird grundsätzlich in Höhe von 65 bis 67 Prozent des Einkommens gezahlt, das der Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Mindestens werden 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich gezahlt. Leben zwei Kinder unter drei Jahren bzw. drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren im Haushalt, so wird ein „Geschwisterbonus“ von zehn Prozent des Elterngelds, mindestens 75 Euro monatlich, gezahlt.
Elterngeld wird grundsätzlich in Höhe von 65 bis 67 Prozent des Einkommens gezahlt, das der Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Mindestens werden 300 Euro, maximal 1.800 Euro monatlich gezahlt. Leben zwei Kinder unter drei Jahren bzw. drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren im Haushalt, so wird ein „Geschwisterbonus“ von zehn Prozent des Elterngelds, mindestens 75 Euro monatlich, gezahlt.
Für einen ersten Überblick, wieviel Elterngeld Sie ca. erhalten werden, können Sie auch den online Elterngeldrechner nutzen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die genaue Höhe Ihres Elterngeldes davon abweichen kann, da der Online Rechner nur einen ungefähren Richtwert des Elterngeldes errechnet.
EU-Bürgerinnen und Bürger können, ähnlich wie beim Kindergeld, Elterngeld auch dann beziehen, wenn die Familie in einem anderen EU-Land lebt, aber ein Elternteil in Deutschland arbeitet.
Für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger gelten die gleichen gesetzlichen Einschränkungen wie beim Kindergeld: Sie müssen eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen; für bestimmte Arten der Aufenthaltserlaubnis gelten weitere Einschränkungen.
Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der Elterngeldstelle des Bezirkes, in dem Sie wohnen. Die zuständige Elterngeldstelle finden Sie in Berlin im Jugendamt in den Bezirksämtern. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und werden persönlich beraten. Sie können Ihren Antrag auch online mit dem Online-Antragsassistenten „Elterngeld Digital“ ausfüllen und diesen dann ausgedruckt zu Ihrer bezirklichen Elterngeldstelle schicken.. Diese finden Sie in Berlin im Jugendamt in den Bezirksämtern. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen.