In Deutschland gibt es fast 40 verschiedene Steuern. Das Geld, das durch die Steuern eingenommen wird, wird zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden aufgeteilt. Mit dem Geld werden unter anderem Schulen, Straßen und soziale Unterstützung finanziert.
Die Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für alle Fragen zu Steuern sind die Finanzämter und Steuerberaterinnen oder Steuerberater.
Manche Steuern sind sogenannte „Verbrauchssteuern“. Sie werden prozentual auf den Preis von Gütern oder Dienstleistungen erhoben und müssen von der Verbraucherin oder vom Verbraucher bezahlt werden. Beispiele sind die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer, die auf fast alle Waren aufgeschlagen wird, oder die Mineralölsteuer, die auf Benzin entrichtet wird.
Andere Steuern werden als „Ertragssteuern“ bezeichnet. Sie werden dort erhoben, wo ein Ertrag, ein Einkommen oder Gewinn entsteht – also zum Beispiel die Einkommensteuer, die vom Arbeitseinkommen der Angestellten abgezogen wird und von Selbstständigen auf ihren Gewinn entrichtet wird. Es gibt auch die Gewerbe- und die Körperschaftssteuer, die von Unternehmen gezahlt werden.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken machen: Die zu entrichtende Lohnsteuer wird von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen und an das Finanzamt überwiesen. Wenn Sie Mitglied einer der beiden großen christlichen Kirchen sind, dann wird auch Kirchensteuer abgezogen, die der Staat zwar einzieht, aber an die Kirchen weiterleitet, die dann allein über die Verwendung dieser Steuern entscheiden dürfen.
Als Selbstständige oder Selbstständiger müssen Sie, anders als Angestellte, regelmäßig dem Finanzamt gegenüber Ihr Einkommen offenlegen, damit Ihre Steuern berechnet werden können. Dazu müssen Sie Ihren Gewinn ermitteln. Bei Kleinunternehmen reicht es dafür, Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberzustellen. Ab einer gewissen Größe des Unternehmens müssen Sie alle Vermögenswerte und Belastungen in einer Bilanz einander gegenüberstellen.
Neben der Einkommensteuer auf den Gewinn müssen Selbstständige in der Regel Umsatzsteuer auf ihren gesamten Umsatz zahlen. Bis zu einem jährlichen Umsatz von 22.000 Euro kann man sich davon allerdings beim Finanzamt befreien lassen.
Wenn Sie sich erstmals in Deutschland selbstständig machen, kann es sinnvoll sein, sich von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater informieren zu lassen.
Das Steuer ABC der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bietet umfangreiche Informationen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.