Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger können Sie in jedem Mitgliedsstaat der EU ein Unternehmen gründen. Dies gilt auch für Staatsangehörige aus der Schweiz, Norwegen, Island und Lichtenstein.
Wenn Sie nicht aus einem EU-Land kommen, hängt es von Ihrem Aufenthaltstitel ab, ob Sie sich selbstständig machen können. Steht dort „Erwerbstätigkeit gestattet“, dann dürfen Sie auch selbstständig arbeiten. In allen anderen Fällen kommt es zunächst darauf an, ob Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit (§ 21 Aufenthaltsgesetz) erhalten können. Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Einwanderung und auf den Seiten der IHK Berlin.
Für eine solche Aufenthaltserlaubnis müssen Sie zeigen, dass die Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit gesichert ist, dass Ihr Projekt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und dass ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis daran besteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird anhand von Stellungnahmen zum Beispiel der zuständigen Kammer und/oder der Aufsichtsbehörde beurteilt. Weniger strenge Anforderungen gelten, wenn Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler arbeiten wollen, also zum Beispiel als Künstlerin oder Künstler oder als Journalistin oder Journalist. Über die Einzelheiten sollten Sie sich beraten lassen.
Mit einer befristeten oder zweckgebundenen Aufenthaltserlaubnis, die nicht ausdrücklich eine selbstständige Arbeit erlaubt, brauchen Sie eine besondere Genehmigung vom Landesamt für Einwanderung.
Weitere Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zusammengestellt. Zu Fragen der Existenzgründung können Sie sich auch im Willkommenszentrum beraten lassen.
Selbständig machen können Sie sich – zum einen – als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer. Das deutsche Recht bietet aber auch vielfältige Möglichkeiten, eine Gesellschaft zu gründen, z.B. wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen oder Haftungsrisiken begrenzt werden sollen. Ob eine Personen- oder Kapitalgesellschaft für Sie das Richtige ist, dazu sollten Sie sich ebenfalls beraten lassen. Als erste Anlaufstelle helfen hier die Beratungsangebote der Kammern IHK und HWK.
Wenn Sie sich selbständig machen wollen, müssen Sie außerdem auf die Regeln achten, die für die jeweilige Tätigkeit gelten. Für manche Berufe sind besondere Erlaubnisse erforderlich – zum Beispiel wenn Sie als Gastwirtin oder Gastwirt tätig werden wollen oder mit empfindlichen Lebensmitteln arbeiten, etwa mit rohem Fleisch.
In vielen Handwerksberufen ist eine besondere Ausbildung und der Abschluss einer Prüfung, der sogenannte Meisterbrief, eine Voraussetzung, um sich in diesem Beruf selbständig zu machen. Für welche Handwerksberufe dies gilt und welche Voraussetzungen bei anderen Handwerksberufen zu erfüllen sind, finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Berlin.
Zu beachten sind die Besonderheiten für Selbstständige in Bezug auf Steuern, auf die Krankenversicherung und auf die Rentenversicherung.