Beachten Sie bitte, dass wir während unserer Öffnungszeiten aktuell nur ein begrenztes Kontingent an Beratungen für dringende Anliegen ohne Termin anbieten können. Momentan können wir leider frühestens vier Wochen nach Anfrage einen Termin vergeben.

+++ Wir können vom 12.-14. November 2024 leider keine Beratung anbieten. +++

Please note that we are currently only able to offer a limited number of consultations for urgent concerns without appointment during our opening hours. Unfortunately, we can only offer appointments up to four weeks after your request.

+++ Unfortunately, we will not be able to offer counseling from November 12-14th, 2024. +++

Rente

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Wie funktioniert das Rentensystem in Deutschland?

Das deutsche Rentensystem folgt einem 3-Säulen-Modell:

Die erste Säule besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist Pflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Gesonderte Regelungen bestehen für Beamtinnen oder Beamten, Landwirtinnen oder Landwirte und für andere selbstständige Berufe.

Die zweite Säule beinhaltet die betriebliche Absicherung. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Mitarbeitenden spart, um diesen eine Rente auszuzahlen.

Die private Alterssicherung bildet die dritte Säule. Durch eine Lebensversicherung oder durch das Sparen von Geld trifft jede Person eigenständig Maßnahmen zur privaten Vorsorge.

Alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer (Angestellte), die in Deutschland einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, müssen wegen der sogenannten Rentenversicherungspflicht Mitglied der gesetzlichen Rechtenversicherung werden.

Rentenversicherungspflicht

Die Pflichtrentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Pflichtversichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zudem Auszubildende, Mütter und Väter in der Kindererziehung, Personen, die pflegebedürftige Angehörige pflegen, Menschen mit Behinderung, Wehrdienst- und Sozialdienstleistende, Studierende, die nebenbei arbeiten und Menschen, die Kranken- oder Arbeitslosengeld erhalten. Einige Selbstständige sind unter besonderen Bedingungen auch pflichtversichert (unter anderem Handwerkerinnen und Handwerker, Lehrkräfte, Hebammen, Erzieherinnen und Erzieher, Pflegerinnen und Pfleger, Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten).

Alle weiteren Selbstständigen können auch der Rentenversicherung beitreten oder sich freiwillig versichern.