Das deutsche Rentensystem folgt einem 3-Säulen-Modell:
Die erste Säule besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist Pflicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Gesonderte Regelungen bestehen für Beamtinnen oder Beamten, Landwirtinnen oder Landwirte und für andere selbstständige Berufe.
Die zweite Säule beinhaltet die betriebliche Absicherung. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für die Mitarbeitenden spart, um diesen eine Rente auszuzahlen.
Die private Alterssicherung bildet die dritte Säule. Durch eine Lebensversicherung oder durch das Sparen von Geld trifft jede Person eigenständig Maßnahmen zur privaten Vorsorge.
Alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer (Angestellte), die in Deutschland einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, müssen wegen der sogenannten Rentenversicherungspflicht Mitglied der gesetzlichen Rechtenversicherung werden.