Ein Integrationskurs ist ein Deutschkurs mit einem ergänzenden Kursteil, in dem Wissen über die deutsche Geschichte, Kultur und das politische System vermittelt wird. Dieser Kursteil heißt „Orientierungskurs“. Der Integrationskurs wird von verschiedenen Trägern angeboten und vom BAMF koordiniert.
Ein Integrationskurs ist ein Deutschkurs mit einem ergänzenden Kursteil, in dem Wissen über die deutsche Geschichte, Kultur und das politische System vermittelt wird. Dieser Kursteil heißt „Orientierungskurs“. Der Integrationskurs wird von verschiedenen Trägern angeboten und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordiniert. Wenn Sie Anspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs haben, zahlen Sie selbst nur einen Kostenbeitrag von 2,20 Euro pro Unterrichtseinheit. Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtsstunden. Deshalb kostet Sie dieser gesamte Kurs 1.540 Euro. Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden entrichten. Den Anspruch haben Sie, wenn Sie das erste Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, die zur Arbeit, zum Familiennachzug, wegen einer Flüchtlingsanerkennung bzw. der Zuerkennung subsidiären Schutzes oder zu bestimmten weiteren humanitären Zwecken
erteilt wurde (§ 23 Abs. 2 oder Abs. 4, § 25 Abs. 4a Satz 3 oder § 25b des Aufenthaltsgesetzes). Sie können auch dann zur Teilnahme an einem Integrationskurs zugelassen werden, wenn Sie langfristig Aufenthaltsberechtigte oder Aufenthaltsberechtigter in einem anderen EU-Staat und dadurch auch aufenthaltsberechtigt in Deutschland (§ 38a Aufenthaltsgesetz) sind. Keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs haben Minderjährige und junge Erwachsene, die die Schule besuchen, sowie Personen mit erkennbar geringem Integrationsbedarf – vor allem dann, wenn die- oder derjenige bereits ausreichend Deutsch spricht (Niveau B1).
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abschließen, können Sie eine Rückerstattung der Hälfte des von Ihnen gezahlten Beitrags beantragen. Wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, kann Ihnen der Kostenbeitrag zum Integrationskurs auch ganz erlassen werden.
Auch Asylsuchende im Asylverfahren können an einem geförderten Integrationskurs teilnehmen, wenn Kursplätze frei sind und wenn Sie aus Syrien, Eritrea oder Somalia kommen und kein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist.
Auch wenn Sie keinen Anspruch auf einen geförderten Integrationskurs haben, können Sie bei vielen Sprachschulen an einem Integrationskurs oder vergleichbaren Angeboten teilnehmen, müssen dann aber die vollen Kosten selbst zahlen.
(Stand: Juli 2021)