Beachten Sie bitte, dass wir während unserer Öffnungszeiten aktuell nur ein begrenztes Kontingent an Beratungen für dringende Anliegen ohne Termin anbieten können. Momentan können wir leider frühestens vier Wochen nach Anfrage einen Termin vergeben.

+++ Wir können vom 12.-14. November 2024 leider keine Beratung anbieten. +++

Please note that we are currently only able to offer a limited number of consultations for urgent concerns without appointment during our opening hours. Unfortunately, we can only offer appointments up to four weeks after your request.

+++ Unfortunately, we will not be able to offer counseling from November 12-14th, 2024. +++

Anerkennung von Qualifikationen

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Wie kann ich meinen Schulabschluss, mein Studium oder meine Ausbildung anerkennen lassen?

Das Willkommenszentrum berät gemeinsam mit Kooperationspartner gerne zu den Möglichkeiten, Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse anerkennen zu lassen.

Einen guten Überblick und viele Informationen und Verweise bietet die Webseite Anerkennung in Deutschland des Bundesinstituts für Berufsbildung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Wenn Sie Informationen zur Anerkennung Ihres Schulabschlusses suchen, finden Sie diese auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Den PDF-Antrag auf Zeugnisbewertung müssen Sie, nachdem Sie ihn ausgefüllt haben, bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einreichen.

Zusätzlich benötigte Unterlagen zur Anerkennung sind:

  • Beglaubigte Kopie von Zeugnissen/Studienleistungen/Studienabschlüssen
  • Beglaubigte Kopie der Übersetzungen ins Deutsche von einer vereidigten Dolmetscherin/Übersetzerin oder einem vereidigten Dolmetscher/Übersetzer (Ausnahmen: Originalsprache Englisch oder Französisch)
  • Kopie des Passes
  • Tabellarischer Lebenslauf

Wenn Sie Ihren Antrag persönlich stellen, brauchen Sie keine Beglaubigung, wenn Sie die Originale und Farbkopien mitbringen.

Wenn Sie Informationen zur Anerkennung Ihres Studiums suchen, finden Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und bei der Senatskanzlei. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein abgeschlossenes Hochschulstudium nicht anerkannt werden muss. Die Datenbank Anabin hilft mit Informationen zu Hochschulen und Abschlüssen, um die im Ausland erworbenen Qualifikation im deutschen System besser einordnen zu können. Hilfe bietet auch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Wenn Sie Informationen zur Anerkennung Ihrer Berufsausbildung suchen, finden Sie diese auf der Webseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Nicht alle Berufe müssen anerkannt werden. Der bereitgestellte Anerkennungsfinder dient als Hilfe und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Darüber hinaus ein breites Qualifizierungsangebot bietet das Regionale Integrationsnetzwerk Berlin (RIN Berlin) an.

Anerkennungsberatung für internationale Fachkräfte

Lassen Sie sich zu Fragen rund um Berufsanerkennung und Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse individuell beraten – telefonisch oder persönlich vor Ort. Eine Übersicht der mehrsprachigen Unterstützungsangebote finden Sie hier: