Beachten Sie bitte, dass wir während unserer Öffnungszeiten aktuell nur ein begrenztes Kontingent an Beratungen für dringende Anliegen ohne Termin anbieten können. Momentan können wir leider frühestens vier Wochen nach Anfrage einen Termin vergeben.

+++ Wir können vom 12.-14. November 2024 leider keine Beratung anbieten. +++

Please note that we are currently only able to offer a limited number of consultations for urgent concerns without appointment during our opening hours. Unfortunately, we can only offer appointments up to four weeks after your request.

+++ Unfortunately, we will not be able to offer counseling from November 12-14th, 2024. +++

Meldepflicht

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Was ist die Meldepflicht?

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in eine Wohnung müssen Sie sich bei einem Bürgeramt anmelden. Das gilt auch für Umzüge innerhalb Berlins. Als Touristin oder Tourist müssen Sie sich nicht anmelden.

Sollten Sie es nicht schaffen, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, reicht eine Terminvereinbarung aus um der Meldepflicht nachzukommen.

Geflüchtete werden im Rahmen des Asylverfahrens registriert.

Wie melde ich mich in Berlin an?

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bei einem der Berliner Bürgerämtern an. Sie müssen dort persönlich erscheinen. Eine postalische Anmeldung ist nicht möglich. Eine Vertretung ist bei Vorlage einer Vollmacht und des Anmeldeformulars möglich.

Einen Termin können Sie entweder bei einem Bürgeramt in Ihrer Nähe online, wo verfügbare Termine regelmäßig aktualisiert werden, oder telefonisch unter der Telefonnummer 030 115 vereinbaren.

Um sich erfolgreich anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen zum Bürgeramt mitbringen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,
  • ein Anmeldeformular,
  • den Mietvertrag,
  • eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers
  • Kinderausweise oder Geburtsurkunden von mit einziehenden Kindern und ggf. Heiratsurkunden

Bitte beachten Sie, dass das Willkommenszentrum für die Anmeldung nicht zuständig ist und auch keine Termine vergeben kann.