Beachten Sie bitte, dass wir während unserer Öffnungszeiten aktuell nur ein begrenztes Kontingent an Beratungen für dringende Anliegen ohne Termin anbieten können. Momentan können wir leider frühestens vier Wochen nach Anfrage einen Termin vergeben.

+++ Wir können vom 12.-14. November 2024 leider keine Beratung anbieten. +++

Please note that we are currently only able to offer a limited number of consultations for urgent concerns without appointment during our opening hours. Unfortunately, we can only offer appointments up to four weeks after your request.

+++ Unfortunately, we will not be able to offer counseling from November 12-14th, 2024. +++

Einreise

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Was benötige ich, um nach Deutschland einzureisen?

Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedsstaates benötigen Sie kein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Wenn Sie in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung machen oder studieren möchten, dürfen Sie das ohne Einschränkungen tun. Wie jeder Mensch, der dauerhaft in Deutschland wohnt, müssen Sie sich bei Ihrem Bezirksamt anmelden, nachdem Sie eine Wohnung bezogen haben. Personen aus Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz werden wie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger behandelt. Auch sie benötigen kein Visum und dürfen in Deutschland arbeiten und studieren.

Weitere Informationen finden Sie unter Meldepflicht und auf dem Service-Portal Berlin.

Personen, die nicht aus der EU kommen, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Einreisevisum. Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EU- Mitgliedsstaates oder von Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz haben, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Einreisevisum. Beabsichtigen Sie, sich in Deutschland bis zu 90 Tage aufzuhalten, benötigen Sie das Schengen-Visum (Visumskategorie C). Wollen Sie für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tage einreisen, zum Beispiel wegen Studiums, Arbeit oder Familiennachzugs, müssen Sie ein nationales Visum (Visumskategorie D) für den jeweiligen Zweck vor der Einreise beantragen. Es gibt jedoch Ausnahmen von der Visapflicht. Ob Sie ausnahmsweise von der Visapflicht befreit sind, können Sie der Liste des Auswärtigen Amts entnehmen. Dann dürfen Sie sich innerhalb eines Zeitraums von einem halben Jahr bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Das halbe Jahr beginnt mit dem Tag Ihrer Einreise ins Bundesgebiet bzw. ins Schengen-Gebiet. In dieser Zeit können Sie auch mehrfach ein- und ausreisen, solange Sie sich insgesamt nicht mehr als die 90 Tage aufhalten. Die Visumsfreiheit gilt aber nicht, wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten. Für solchen langfristigen Aufenthalt, zum Beispiel für Studium, Arbeit oder Familiennachzug, benötigen Sie weiterhin ein nationales Visum für den jeweiligen Aufenthaltszweck. Nur wenn Sie die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen, können Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und die Aufenthaltserlaubnis nach § 38a Aufenthaltsgesetz nach der Einreise beantragen.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA können sich auch länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten. Wenn Sie sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen, können Sie den dafür erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Wo kann ich mein Visum beantragen?

Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Den Visumantrag stellen Sie bei der zuständigen Botschaft oder einem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in dem Land, in dem Sie zurzeit leben. Wichtig ist, dass Sie ein Visum für den beabsichtigten Zweck Ihres Aufenthalts beantragen. Ihr Visum wird in der ersten Zeit in Deutschland als Ihr Aufenthaltstitel gelten, der für die Aufnahme eines Studiums, einer Arbeit oder auch für einen Antrag auf Familiennachzug wichtig ist.

Für Schengen-Visa beträgt die Gebühr aktuell 80,00 Euro, für nationale Visa 75,00 Euro. Die genauen Gebühren können Sie im Merkblatt für Visumsgebühren nachlesen.

Die Erteilung eines Visums kann unterschiedlich lang dauern. Das hängt vom Zweck des geplanten Aufenthaltes ab. Daher sollten Sie ein Visum frühzeitig beantragen:

Visa-Antrag für kürzere Aufenthalte (bis zu 90 Tage) und Visa-Antrag für längeren Aufenthalt

Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie alle Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland.

Eine Auflistung aller Vertretungen anderer Staaten in Deutschland sind ebenfalls auf der Webseite des Auswärtigen Amts aufgeführt.