Beachten Sie bitte, dass wir während unserer Öffnungszeiten aktuell nur ein begrenztes Kontingent an Beratungen für dringende Anliegen ohne Termin anbieten können. Momentan können wir leider frühestens vier Wochen nach Anfrage einen Termin vergeben.
Am 5. Dezember 2024 zwischen 14 und 17 Uhr können wir leider keine offene Sozialberatungssprechstunde anbieten.
Am 6. Dezember 2024 können wir leider keine telefonische Erstinformation anbieten.

Please note that we are currently only able to offer a limited number of consultations for urgent concerns without appointment during our opening hours. Unfortunately, we can only offer appointments up to four weeks after your request.
Unfortunately, on December 5, 2024 between 2 and 5 p.m., we will not be able to offer open social counseling hours.
Unfortunately, on December 6, 2024 our consultation by phone will not be available.

Nachrichten und Medien

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Was ist die Pressefreiheit?

Die Pressefreiheit wird im Artikel 5 Grundgesetz verankert. Sie garantiert allen, die journalistisch tätig sind, das Recht zur freien Verbreitung der Nachrichten und Meinungen sowie die Unabhängigkeit der Berichtserstattung. Zensur ist in Deutschland verboten. Der Staat darf also nicht bestimmen, was veröffentlicht wird und was nicht.

Die Pressefreiheit findet ihre Schranken im Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre. Medienprodukte, die Gewalt verherrlichen, dürfen z.B. nicht an Jugendliche verkauft werden. Wer eine Meinung veröffentlicht und dabei andere beleidigt oder zu Hass und Gewalt aufruft, macht sich strafbar.

Mehr Informationen zu den Regeln des Zusammenlebens finden Sie in Schritt 1.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag wird für die Finanzierung der Programme von ARD, ZDF und des Deutschlandradios erhoben. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: Eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Menschen dort leben – monatlich sind 17,50 Euro zu zahlen. Wohnen mehrere Personen zusammen, meldet eine Person sich an und zahlt den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge ab, jedoch nicht Zweit- oder Nebenwohnungen. Für diese muss jeweils ein weiterer Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Menschen, die staatliche Sozialleistungen erhalten, können die Befreiung von der Zahlung des Rundfunkbeitrags beantragen. Menschen mit Behinderung zahlen einen ermäßigten Beitrag.