Die Pressefreiheit wird im Artikel 5 Grundgesetz verankert. Sie garantiert allen, die journalistisch tätig sind, das Recht zur freien Verbreitung der Nachrichten und Meinungen sowie die Unabhängigkeit der Berichtserstattung. Zensur ist in Deutschland verboten. Der Staat darf also nicht bestimmen, was veröffentlicht wird und was nicht.
Die Pressefreiheit findet ihre Schranken im Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre. Medienprodukte, die Gewalt verherrlichen, dürfen z.B. nicht an Jugendliche verkauft werden. Wer eine Meinung veröffentlicht und dabei andere beleidigt oder zu Hass und Gewalt aufruft, macht sich strafbar.
Mehr Informationen zu den Regeln des Zusammenlebens finden Sie in Schritt 1.