Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, werden nach ihrer Ankunft medizinisch untersucht. Diese Untersuchung erfolgt normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft. Sie hat das Ziel Tuberkulose und andere Infektionskrankheiten auszuschließen, Impfungen anzubieten und besondere Schutzbedürfnisse festzustellen (Schwangerschaft, Behinderung). Wenn Berlin für Ihr Asylverfahren zuständig ist, wird für Sie bei der Erstregistrierung eine elektronische Gesundheitskarte beantragt. Bis zur Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (nach ca. 5 Wochen) erhalten Sie einen vorläufigen Behandlungsschein. Mit der Gesundheitskarte oder dem Behandlungsschein können Sie eine Ärztin oder einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen. Welche medizinischen Leistungen finanziert werden, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz.
Grundsätzlich werden die Kosten der medizinischen Versorgung für Geflüchtete vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten übernommen. Allerdings werden nicht alle Behandlungen automatisch übernommen, manche Behandlungen müssen beim Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beantragt werden.
In großen Unterkünften ist die medizinische Versorgung von Geflüchteten direkt vor Ort in den „MedPoints“ gewährleistet.
Viele Geflüchtete leiden nach ihren Kriegs- und Fluchterfahrungen unter psychischen Erkrankungen, wie Angstzuständen oder Depressionen. Die folgenden Stellen werden Ihnen helfen und versuchen, Ihnen so schnell wie möglich Zugang zur benötigten Behandlung zu ermöglichen:
Geflüchtete mit Behinderungen können notwenige Hilfsmittel und Therapien beantragen. Die zentrale Anlaufstelle ist das Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben e.V..
Wenn Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher für Ihren Arztbesuch brauchen, können diese Kosten möglicherweise auch übernommen werden. Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter helfen Ihnen, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher oder eine muttersprachliche Ärztin oder einen muttersprachlichen Arzt zu finden.