Ein Mindestmaß an Pflege wird von der Pflegeversicherung bezahlt. Diese ist wie die Krankenversicherung in privat und gesetzlich unterteilt. Grundsätzlich ist jede und jeder gesetzlich Krankenversicherte auch über die Krankenkasse pflegeversichert. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen 4 Leistungsformen:
- Ambulante Pflege, die zuhause stattfindet
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
- Stationäre Kurzzeitpflege für zwischenzeitliche Unterstützung
- Vollstationäre Pflege für langfristige Unterstützung
Älter werdende Menschen können, bevor sie gepflegt werden müssen und spezielle medizinische Versorgung brauchen, in Altenwohnheimen oder Altenheimen leben. Altenwohnheime sind meist Wohnkomplexe, die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind und mit kurzen Wegen Möglichkeiten zum Austausch und einfacher Unterstützung bieten. In Altenheimen hat man keinen eigenen Haushalt mehr, man wird vom Altenheim versorgt, allerdings wird die vorhandene Selbstständigkeit gefördert. Auf den Seiten des Hauptstadtportals finden Sie Einrichtungen der Kranken- und Altenpflege. Mehrsprachige Informationen zur kultursensiblen Altenpflege erhalten Sie beim Kompetenz Zentrum Interkulturelle Öffnung der Altenhilfe.