Nach der Geburt

schlafendes Baby
  • Anmeldung bei der Krankenkasse

    Die Anmeldung Ihres Kindes bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sollte möglichst bald nach der Geburt erfolgen.
    Informieren Sie Ihre Krankenkasse telefonisch. Sie benötigt eine Geburtsurkunde als Nachweis und schickt Ihnen dann ein Formular. Für Ihr Kind wird Ihnen nach etwa zwei Wochen eine eigene Krankenversicherungskarte übermittelt. Ihr Kind kann auch in die Krankenkasse des unverheirateten Vaters aufgenommen werden. In diesem Fall benötigt dessen Krankenkasse die Vaterschaftsanerkennung.
    Für Privatversicherte gelten gegebenenfalls andere Regelungen.

  • Beistandschaft

    Nicht immer sind die Voraussetzungen für den Start in das Familienleben so gut, dass man allein zurechtkommt.
    Um Ihre und die Interessen Ihres Kindes zu wahren und durchzusetzen, gibt es die Beistandschaft.

    Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes für:
    • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben
    • Mütter und Väter, die mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet sind.
      Die Aufgaben eines Beistandes umfassen Beratung und Unterstützung
    • bei der Vaterschaftsfeststellung und
    • bei der Geltendmachung von Unterhalt.
      Eine Beistandschaft kann von dem Elternteil beantragt werden, der allein für das Kind sorgt. Die Beistandschaft endet mit schriftlicher Erklärung des Antragstellers, mit Wegfall der Voraussetzungen oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes.

    Adresse:
    Jugendamt
    Beistandschaften
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4740

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Eine der Leistungen umfasst die Bezuschussung der Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Darüber hinaus haben bereits die Kleinsten Anspruch auf Leistungen wie Babymassage, PEKIP®-Kurse, Babyschwimmen, kostenpflichtige Spiel- und Krabbelgruppen oder musikalische Früherziehung.
    Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Bürgerämtern oder in Ihrem zuständigen Jobcenter.

  • Elterngeld

    Das Elterngeld sichert nach der Geburt einen Teil des Familieneinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.
    Das Elterngeld wird nach der Geburt für insgesamt maximal 14 Monate an Mütter wie auch Väter ausgezahlt. Sie können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei, höchstens jedoch zwölf Monate in Anspruch nehmen.
    Wenn Sie Mehrlinge erwarten, erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro monatlich für das zweite und jedes weitere Kind.

    Adresse:
    Jugendamt
    Elterngeldstelle
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4910

  • Elterngeld Plus

    Mit dem Elterngeld Plus gibt es für Eltern neue Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
    Das Elterngeld Plus ist ein Angebot an Eltern, die in der Zeit des Elterngeldbezuges Teilzeit arbeiten wollen und nur einen Teil ihres Voreinkommens erzielen. Die Höchstgrenze des Elterngeldes Plus liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der dem Elternteil ohne Einkommen nach der Geburt zustünde.
    Der Antrag auf Elterngeld liegt in allen Bürgerämtern aus und sollte innerhalb der ersten drei Lebensmonate bei der Elterngeldstelle des Jugendamtes eingereicht werden.

    Adresse:
    Jugendamt
    Elterngeldstelle
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4910

  • Ersthausbesuch des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD)

    Nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie vom Kinder-, Jugend- und Gesundheitsdienst (KJGD) ein Begrüßungsschreiben, in dem Ihnen ein Ersthausbesuch angeboten wird.
    Beim Ersthausbesuch werden Sie von fachkundigen Sozialarbeiterinnen zu den Themen Stillen, Ernährung, Handling, häufiges Schreien, zur Pflege und medizinischen Betreuung Ihres Kindes und zu familiengerechten Angeboten in Ihrem Wohnumfeld beraten.
    Dieser Besuch ist ein freiwilliges Angebot.

    Adresse:
    Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
    Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-3671

  • Familiengutschein

    Alle Eltern mit einem neugeborenen Kind, die in Marzahn-Hellersdorf leben, erhalten für ihr Kind einen Familiengutschein im Wert von 40 Euro. Diesen Gutschein bekommen Sie mit dem Begrüßungsschreiben des Kinder-, Jugend- und Gesundheitsdienstes (KJGD).
    Er ist bis zum zweiten Geburtstag des Kindes gültig.
    Sie können aus einem umfangreichen Kursangebot auswählen. Die Angebote reichen von Babymassage über Elternkurse bis zu Sprechstunden für unruhige Babys und vielem mehr.

    Neues zum Familiengutschein

  • Familienplanung

    Die Familienplanung ist ein zentrales Thema für Sie. Sie werden beraten zu Fragen und Methoden der Schwangerschaftsverhütung.
    Es gibt das Angebot zur kostenlosen Verhütung. Bei geringem Einkommen haben Sie Anspruch auf kostenlose Verhütungsmittel. Für die Berechnung sind von Ihnen aktuelle Nachweise zu erbringen.

    Adresse:
    Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
    Janusz-Korczak-Straße 32, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-3655

  • Geburtsurkunde

    Nach der Geburt Ihres Kindes benötigen Sie eine Geburtsurkunde.
    Diese erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Kostenfrei erhalten Sie drei Geburtsurkunden für unterschiedliche Zwecke (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse). Darüber hinaus können Sie kostenpflichtig Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen beantragen.
    Kommt Ihr Kind in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
    Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche vorlegen.
    Erkundigen Sie sich bitte zu den Unterlagen, die einzureichen sind!

  • Gelbe Heft

    Nach der Geburt wird jeder Mutter ein gelbes Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) ausgehändigt.
    Sie als Eltern unterstützt das Gelbe Heft bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.
    Von den Ärztinnen und Ärzten werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Deshalb muss es sehr sorgfältig von Ihnen aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinderarzt vorgelegt werden.
    Diese Früherkennungsmaßnahmen für Säuglinge und Kleinkinder zählen seit 1971 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.

  • Impfempfehlungen für Kinder (0-12 Jahre)

    Fast alle Eltern in Deutschland entscheiden sich dafür, ihr Kind impfen zu lassen. Aber die Entscheidung für das Impfen fällt nicht immer leicht.
    Wie gefährlich sind Krankheiten, z.B. Masern, Keuchhusten oder Mumps o.a.? Welche Nebenwirkungen haben sie?
    Bedenken Sie bitte: Infektionskrankheiten sind kein harmloser „Kinderkram“. Sie sind hochansteckend, können sich sehr schnell ausbreiten und schwere Folgen haben.
    Der jährlich neu veröffentlichte Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt Ihnen einen Überblick über die empfohlenen Standardimpfungen.
    Fragen Sie Ihre(n) Kinder- oder HausarztIn. Diese beraten Sie gern.
    Damit Sie sich als Eltern sicher entscheiden können, informieren Sie sich über empfohlene Impfungen im Kindesalter,
    z.B. unter Stiftung Kindergesundheit
    oder Gesundes Kind.

    Übrigens:Empfohlene Impfungen für Kinder werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  • Kinderfreibetrag

    Mit der Geburt Ihres Kindes können Sie beim Finanzamt einen Kinderfreibetrag eintragen lassen.
    Ihre monatliche Steuerlast verringert sich dadurch.
    Alternativ dazu können Sie den Freibetrag in Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.

    Adresse:
    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
    Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
    Telefon: (030) 9024260

  • Kindergeld

    Das Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
    Ein Antragsformular ist bei der Familienkasse erhältlich. Alternativ können Sie es aus dem Internet herunterladen.
    Die zu diesem Zweck vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung wird mitgeschickt.
    Das Kindergeld beträgt zurzeit für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro monatlich.

    Adresse:
    Agentur für Arbeit Berlin Mitte
    Familienkasse für Marzahn-Hellersdorf
    Charlottenstraße 87/ 90, 10969 Berlin
    Telefon: 0180 1546337

  • Kinderschutz

    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
    Kinderschutz umfasst alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor und bei Kindeswohlgefährdungen. Er dient dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen wie altersunangemessener Behandlung, Krankheit, Armut, Ausbeutung, Verwahrlosung, Misshandlung, Missbrauch oder sonstigen Übergriffen oder schädlichen Einflüssen.
    Gesetzliche Grundlage ist das Kinderschutzgesetz (KKG).

  • Kindertagesbetreuung

    Seit dem 1. August 2013 haben Kinder bereits von ihrem ersten Geburtstag an einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung.
    Ihr erster Schritt, um einen Kita-Platz oder einen Platz in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/ Tagesvater) zu erhalten, ist die Anmeldung beim Jugendamt. So kann die Betreuung bedarfsgerecht angeboten werden. Den Kita-Gutschein beantragen Sie im Jugendamt. Geben Sie den Kita-Gutschein in der Kita oder Kindertagespflegestelle ab, die Ihr Kind aufnimmt.
    Der Kita-Gutschein kann frühestens neun Monate bzw. sollte spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beantragt werden.
    Anträge erhalten Sie in den Bürgerämtern.
    Der Antrag kann auch online gestellt werden.

    Adresse:
    Jugendamt
    Kindertagesbetreuung
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4552

  • Kinderzuschlag

    Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es den Kinderzuschlag. Sie können ihn direkt bei der Familienkasse beantragen.
    Der Kinderzuschlag wird individuell nach den jeweiligen Einkommensverhältnissen berechnet.

    Adresse:
    Agentur für Arbeit Berlin-Mitte
    Familienkasse für Marzahn-Hellersdorf
    Charlottenstraße 87/ 90, 10969 Berlin
    Telefon: 0180 1546337

  • Steuervergünstigungen/ Betreuungskosten

    Sie können für Ihr Kind (Ihre Kinder) – von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr – zwei Drittel der Betreuungskosten (höchstens jedoch 4.000 Euro pro Jahr) steuerlich geltend machen.
    Im Falle einer Erkrankung oder während einer Ausbildung haben Sie die gleichen Möglichkeiten, allerdings im Rahmen der Sonderausgaben.
    Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie gegenüber dem Finanzamt die Ausgaben mit einer Rechnung und einem Kontoauszahlungsbeleg nachweisen können.

    Adresse:
    Finanzamt Marzahn-Hellersdorf
    Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4320

  • Unterhaltsvorschuss

    Wenn der Kindesvater seiner oder die Kindesmutter ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen, die vom Jugendamt bewilligt und ausgezahlt werden.

    Ein Anspruch besteht, wenn Ihr Kind:
    • bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt
    • in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • vom anderen Elternteil nicht oder nur teilweise – oder aber nicht regelmäßig – Unterhalt in Höhe des maßgeblichen Regelbetrages nach der Regelbetragsverordnung erhält
      Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem sogenannten Mindestunterhalt.
      Der Mindestunterhalt wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Von diesem Betrag wird das Kindergeld, das Sie für Ihr erstes Kind erhalten, abgezogen.
      Daraus ergibt sich die Höhe der Unterhaltsvorschussleistung.
      Anträge liegen in allen Bürgerämtern aus.

    Adresse:
    Jugendamt
    Unterhaltsvorschuss
    Riesaer Straße 94, 12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-4552

  • Vorsorgeuntersuchungen
    Die kindliche Entwicklung ist so vielfältig, wie Kinder verschieden sind. Und gerade in den ersten Lebensjahren kann diese Vielfalt der kindlichen Entwicklung Eltern auch verunsichern. U1 bis U9 umfassen zehn Untersuchungstermine. Bis zum 6. Lebensjahr wird Ihr Kind somit regelmäßig untersucht und seine altersgemäße Entwicklung begleitet. Sie sind ein wichtiger Baustein zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes. Für Sie als Eltern bedeuten die Früherkennungsuntersuchungen somit auch Sicherheit.
    • Direkt nach der Entbindung U1
    • 3. bis 10. Lebenstag U2
    • 1. Monat U3
    • 3 Monate U4
    • 6 Monate U5
    • 1 Jahr U6
    • 2 Jahre U7
    • 3 Jahre U7a
    • 4 Jahre U8
    • 5 Jahre U9
  • Wochenbettdepression

    Die Wochenbettdepression oder postpartale Depression kann in den ersten Wochen nach der Geburt auftreten.
    Sie erkennen sie daran, dass Sie sich heillos überfordert fühlen. Gefühle von Traurigkeit, Empfindsamkeit, Reizbarkeit, aber auch Erschöpfung und Ruhelosigkeit sind häufige Anzeichen.
    Viele Frauen reagieren nach der Geburt auch extrem ängstlich oder mit Konzentrationsstörungen. Die Frauen fühlen sich isoliert, unverstanden und nicht fähig, mit dem Neugeborenen umzugehen.
    Die zwiespältigen Gefühle, die man seinem Kind gegenüber hegt, führen zu Schuldgefühlen, Versagensängsten, Niedergeschlagenheit.
    Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Hebamme oder Ihre Gynäkologin bzw. Ihren Gynäkologen.
    Warten Sie nicht zu lange!

  • Wohnberechtigungsschein/ Wohngeld

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf einen Antrag auf Wohngeld stellen.Für die Antragstellung ist es egal, ob Sie zur Miete wohnen oder Wohneigentum besitzen. Wenn Ihr Einkommen oder das Einkommen Ihrer Familie sehr niedrig ist, können Sie Wohngeld beantragen.
    Die genauen Einkommensgrenzen und Freibeträge können Sie beim zuständigen Wohnungsamt erfragen.
    Die Vordrucke für die Antragstellung erhalten Sie in allen Bürgerämtern.

    Adresse:
    Wohnungsamt
    Riesaer Straße 94,12627 Berlin
    Telefon: (030) 90293-0, (030) 115