Birgitt Cleuvers
Tel.: (030) 902 77-69 90
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Wer eine Förderung für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs erhält, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das Zuwanderungsgesetz unterscheidet zwischen
Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag gestellt werden kann, und helfen beim Ausfüllen der Formulare.
In der Regel besteht der Allgemeine Integrationskurs aus:
Die allgemeinen Integrationskurse können als Vollzeit- oder Teilzeitkurse besucht werden.
Die Kursteilnahme erfordert eine vorherige Beratung und in der Regel auch eine Einstufung.
Bitte rufen Sie unsere telefonische Beratung an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch zum Deutsch-Angebot.
Personen, die einen Deutschkurs nicht als Integrationskurs (BAMF-Förderung) besuchen, brauchen keinen der oben genannten Nachweise.
Für den Lernerfolg ist es wichtig, dass die Teilnehmenden einen Kurs besuchen, der ihren Vorkenntnissen und dem individuellen Lerntempo entspricht.
Das wird in einem persönlichen Gespräch und in einem schriftlichen Einstufungstest geprüft. Es werden Fragen zu möglichen Prüfungen, Lernzielen, Lehr- und Lernmethoden besprochen und weitere Bedürfnisse berücksichtigt.