Integrationskurse für Zugewanderte

Programmbereichsleitung

Birgitt Cleuvers

Tel.: (030) 902 77-69 90
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Integrationskurse richten sich an

  • Neuzugewanderte, auch EU-Bürger*innen und andere Migrant*innen, die schon länger in Deutschland leben (auch mit deutschem Pass)
  • Asylbewerber*innen mit guter Bleibeperspektive
  • Geduldete
  • Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis
  • Wer kann teilnehmen?

    Wer eine Förderung für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs erhält, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
    Das Zuwanderungsgesetz unterscheidet zwischen

    • der Berechtigung zur Teilnahme (§44, Neuzugewanderte mit Niederlassungserlaubnis oder auf Dauer angelegtem Aufenthalt zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen; Spätaussiedler und Familienangehörige)
    • der Verpflichtung zur Teilnahme (§44a, u.a. Neuzugewanderte ohne einfach ohne einfache Sprachkenntnisse)

    Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob ein Antrag gestellt werden kann, und helfen beim Ausfüllen der Formulare.

  • Welche Niveaustufen gibt es?
    • Ein Integrationskurs besteht aus Sprachkursen auf den Stufen A1 bis B1 und dem Orientierungskurs zum Leben in Deutschland.
    • Für Menschen, die das lateinische Alphabet nicht (ausreichend) beherrschen, gibt es die langsameren Zweitschriftlerner-Kurse, die bei der Wiederholung des Alphabets ansetzen.
  • Wie lange dauert ein Integrationskurs?

    In der Regel besteht der Allgemeine Integrationskurs aus:

    • 6 Modulen
      • mit je 100 Unterrichtsstunden (UE) für die Sprachvermittlung (Stufen A1, A2 und B1)
      • Abschluss durch Bestehen des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ)
    • 1 Modul von 100 UE für den Orientierungskurs
      • Grundwissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands
      • Abschluss durch Test „Leben in Deutschland“ (LID)
    • Teilnehmende von Zweitschriftlerner-Kursen erreichen die Stufe B1 in der Regel nach 900 UE.
    • Teilnehmende, die die DTZ-Prüfung nach einem allgemeinen Integrations- oder Zweitschriftlerner-Kurs trotz ordnungsgemäßer Teilnahme (mindestens 80 Prozent) nicht bestehen, können einen Antrag auf weitere 300 Stunden geförderten Deutschunterrichts stellen, um sich auf die Wiederholung des DTZ vorzubereiten.
  • Was kostet die Teilnahme an einem Integrations-Kurs?
    • Für Teilnehmende mit Zulassung durch das BAMF (BAMF-Vollzahler) hat der Gesetzgeber einen Eigenanteil von zurzeit 2,20 € pro Unterrichtsstunde vorgesehen (100 UE = 220 €).
    • Personen ohne Zulassung durch das BAMF (Selbstzahler) zahlen ein erhöhtes Entgelt von derzeit 235 € pro Modul (Stand: Dezember 2021).
      Die Kurse sind bereits ermäßigt. Eine weitere Ermäßigung ist nicht möglich.
    • Menschen, die Sozialleistungen nach SGB II, III oder XII bekommen oder aus sonstigen Gründen finanziell bedürftig sind, können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.
    • BAMF-Vollzahler können bei erfolgreichem Abschluss des gesamten Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung beim BAMF einen Antrag auf Erstattung von bis zu 50 Prozent der Kosten beantragen.
    • Auf Antrag kann ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
  • Wann finden die Kurse statt?

    Die allgemeinen Integrationskurse können als Vollzeit- oder Teilzeitkurse besucht werden.

    • Vollzeitkurse
      20 Unterrichtsstunden (UE) pro Woche, d.h. von Montag bis Freitag je 4 UE vormittags oder nachmittags
    • Teilzeitkurse
      12 Unterrichtsstunden (UE) pro Woche, d.h. an drei Wochentagen je 4 UE abends
    • Die Zweitschriftlerner-Kurse und die B1-Wiederholerkurse finden nur als Vollzeitkurse mit 20 Unterrichtsstunden (UE) pro Woche statt.
    • Bitte beachten Sie, dass die Kurse auch während der Schulferien stattfinden.
  • Wo finden die Kurse statt?
    • in unserem Hauptgebäude am Barbarossaplatz 5
    • im Campus Schöneberger Linse
    • in der Alarichstraße 12-17 in Tempelhof
    • in der Alten Mälzerei in Lichtenrade
    • Zweitschriftlerner-Kurse werden nur am Barbarossaplatz durchgeführt
  • Was ist besonders?
    • Nach erfolgreichem Abschluss der Module und Prüfungen wird das „Zertifikat Integrationskurs“ vom BAMF ausgestellt.
    • Der erfolgreiche Abschluss des Integrationskurses berechtigt zur vorzeitigen Einbürgerung.
  • Gibt es eine Prüfung und wer bezahlt das Lehrwerk?
    • Nach Abschluss der sechs bzw. neun Sprachmodule wird die B1-Prüfung „Deutschtest für Zuwanderer“ (DTZ) absolviert.
    • Der Orientierungskurs endet mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LID). Der Test LiD wird auch als Ersatz für den Einbürgerungstest anerkannt.
    • Die Teilnahme an den Prüfungen ist für Teilnehmende mit BAMF-Förderung obligatorisch und kostenlos.
    • Das Lehrwerk bezahlen die Teilnehmenden, Informationen dazu erhalten sie am ersten Unterrichtstag.
  • Wie kann ich mich anmelden?

    Die Kursteilnahme erfordert eine vorherige Beratung und in der Regel auch eine Einstufung.
    Bitte rufen Sie unsere telefonische Beratung an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch zum Deutsch-Angebot.

  • Was muss ich zur Beratung mitbringen?
    • Ihren gültigen Pass
    • bei Antrag auf Kostenbefreiung den aktuellen und noch mindestens drei Monate gültigen Nachweis über den Bezug der Leistungen (Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe)
    • Wenn bereits vorhanden: den „Berechtigungsschein“
      (vom BAMF, der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder von einem Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt

    Personen, die einen Deutschkurs nicht als Integrationskurs (BAMF-Förderung) besuchen, brauchen keinen der oben genannten Nachweise.

  • Warum ist die Beratung wichtig?

    Für den Lernerfolg ist es wichtig, dass die Teilnehmenden einen Kurs besuchen, der ihren Vorkenntnissen und dem individuellen Lerntempo entspricht.
    Das wird in einem persönlichen Gespräch und in einem schriftlichen Einstufungstest geprüft. Es werden Fragen zu möglichen Prüfungen, Lernzielen, Lehr- und Lernmethoden besprochen und weitere Bedürfnisse berücksichtigt.