Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist für Teilnehmende mit einer Verpflichtung vom Jobcenter kostenlos.
Eine Befreiung vom Kostenbeitrag kann durch die Beratung beantragt werden, wenn man Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht oder wenn man aus anderen Gründen finanziell bedürftig ist. Bitte bringen Sie den Nachweis über Ihre finanzielle Bedürftigkeit (z.B. Bescheid über Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, usw.) in die Beratung mit. Der Antrag auf Kostenbefreiung muss rechtzeitig vor Kursbeginn gestellt werden, weil eine Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt wird.
Für Teilnehmende mit einer Zulassung, die keinen Anspruch auf eine Kostenbefreiung haben, kann ein Teil der Kosten von dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen werden. In diesem Fall muss der Kostenbeitrag vor Beginn jedes Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden bezahlt werden.
Teilnehmende ohne Zulassung zum Integrationskurs dürfen an dem Kurs teilnehmen, sofern es noch freie Plätze gibt. Sie müssen den Kostenbeitrag vor Beginn des Kursabschnittes bezahlen und haben auch beim erfolgreichen Abschluss keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
Teilnehmende, die nicht zum Unterricht kommen, erhalten den schon bezahlten Kostenbeitrag für den laufen-den Kursabschnitt im Regelfall nicht zurück.