An einem Berufssprachkurs können Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund und Zugewanderte (einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben) im arbeitsfähigen Alter teilnehmen, die einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben und:
- einen Integrationskurs absolviert haben oder Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) aufweisen können. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, erfolgt ein Test vor der Anmeldung.
- die Aufnahme einer ihrer Qualifikation und/oder ihren beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeit anstreben.
- sich beruflich neu orientieren wollen.
- ein noch höheres Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten nicht reglementierten Berufen anstreben.
An einem Berufssprachkurs können auch Menschen teilnehmen, die nicht arbeitslos oder arbeitsuchend bei einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind, wenn sie:
- beschäftigt sind
- begleitend zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen
- eine Berufsausbildung absolvieren
- sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten oder
- Erziehende/r mit Aufenthaltsgestattung nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII sind.
Für die Anmeldung zu einzelnen Modulen wird die Teilnahmeberechtigung benötigt, die von der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Arbeitsagentur) oder vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des Ausstellungsdatums ausgestellt wird.
Personen, die in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen oder ihre Deutschkenntnisse studien- bzw. promotionsbegleitend verbessern wollen, gehören nicht zur Zielgruppe des B2-Moduls.