Berufssprachkurse

Dozentin und Teilnehmende im Seminarraum

Beratung und Anmeldung

Die Beratung für die Deutsch- und Integrationskurse findet Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 16:00 Uhr statt.

Sie können telefonisch einen Termin vereinbaren: (030) 90239-3388.
Unsere Berater*innen beantworten gerne Ihre Fragen – auch per E-Mail.

Während der Schulferien findet keine Beratung und Anmeldung statt.

Übersicht

Was ist ein Berufssprachkurs?

Die Berufssprachkurse sind Kurse, die im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz angeboten werden und auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes aufbauen.

Man unterscheidet zwischen Basismodule (mit Zielsprachniveau B2, C1 oder C2) und Spezialmodule (mit Zielsprachniveau B1 oder A2).
Ein Basismodul umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten. Für Personen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ohne besondere Vorbereitung die Zertifikatsprüfung am Ende des Kurses bestehen, umfassen Basisberufssprachkurse in der Regel 500 Unterrichtseinheiten.

Die Teilnehmende erhalten bei Berufssprachkursen auch wichtige Einblicke in arbeitsweltliche Themen wie Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung, Arbeitssuche, rechtliche Bedingungen in der Arbeitswelt und Umgang mit Medien.

Vorteile durch die Teilnahme am Berufssprachkurs

Durch die Teilnahme an einem Berufssprachkurs werden die sprachlichen Kenntnisse im beruflichen Kontext verbessert und dadurch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Im Kurs wird ein Grundwissen zum Thema Arbeit und Beruf vermittelt, Beispiele dafür sind: Kennenlernen der verschiedenen Arbeitsverhältnisse, Grundzüge des Kündigungsrechts oder die für die Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz relevanten Datenbanken der Bundesagentur für Arbeit.

Wer kann teilnehmen?

An einem Berufssprachkurs können Bürgerinnen und Bürger der EU, Deutsche mit Migrationshintergrund und Zugewanderte (einschließlich der Geflüchteten, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben) im arbeitsfähigen Alter teilnehmen, die einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben und:
  • einen Integrationskurs absolviert haben oder Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) aufweisen können. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, erfolgt ein Test vor der Anmeldung.
  • die Aufnahme einer ihrer Qualifikation und/oder ihren beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeit anstreben.
  • sich beruflich neu orientieren wollen.
  • ein noch höheres Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten nicht reglementierten Berufen anstreben.
An einem Berufssprachkurs können auch Menschen teilnehmen, die nicht arbeitslos oder arbeitsuchend bei einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind, wenn sie:
  • beschäftigt sind
  • begleitend zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau benötigen
  • eine Berufsausbildung absolvieren
  • sich auf eine Berufsausbildung vorbereiten möchten oder
  • Erziehende/r mit Aufenthaltsgestattung nach § 45a Absatz 2 Satz3 Nr. 2 AufenthG i. V. m. § 11 Absatz 4 Satz 2 und 3 SGB XII sind.

Für die Anmeldung zu einzelnen Modulen wird die Teilnahmeberechtigung benötigt, die von der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Arbeitsagentur) oder vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete in schriftlicher Form unter Angabe der ausstellenden Stelle und des Ausstellungsdatums ausgestellt wird.

Personen, die in Deutschland ein Hochschulstudium aufnehmen oder ihre Deutschkenntnisse studien- bzw. promotionsbegleitend verbessern wollen, gehören nicht zur Zielgruppe des B2-Moduls.

Wie kann man sich anmelden?

Die Anmeldung an einem Berufssprachkurs (Basis- oder Spezialmodul) erfolgt bei der Beratung unter Vorlage der Teilnahmeberechtigung und des Sprachzertifikats.
Wenn kein Sprachzertifikat vorhanden ist, wird einen Einstufungstest bei der Beratung durchgeführt.
Die Berechtigung wird von der zuständigen Stelle (Jobcenter oder Arbeitsagentur) ausgestellt. Für Menschen, die nicht arbeitslos oder arbeitsuchend bei einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gemeldet sind, kann die Berechtigung auf Antrag vom Bundesamt für Migration und Geflüchtete ausgestellt werden.
Bitte bringen Sie Ihre Berechtigung und das Sprachzertifikat zur Beratung mit.

Teilnahme am Abschlusstest

Jeder Kurs schließt mit einer anerkannten Sprachprüfung ab, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen das Können und die Zuordnung zu der jeweiligen Zielniveaustufe bestätigt. Es kommen hierbei ausschließlich Prüfungen zum Einsatz, die alle vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) abbilden und die durch von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institutionen angeboten werden (Goethe-Institut, telc GmbH, TestDaF).

Kurswiederholung

Bei Nichterreichung des Modulziels und bei ordnungsgemäßer Unterrichts- und Prüfungsteilnahme kann die Prüfung zum Nachweis des zu erreichenden Sprachniveaus wiederholt werden. Der Kurs wird einmalig wiederholt, wenn ohne die erneute Teilnahme das Bestehen der Prüfung nicht zu erwarten ist.

Ordnungsgemäße Kursteilnahme

Der Unterricht ist regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Der Teilnehmende unterschreibt eine Vereinbarung mit dem Kursträger, durch die er sich verpflichtet, aktiv bei der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken.

Der Sprachkursträger meldet unverzüglich dem Bundesamt und dem Jobcenter, wenn Teilnehmende:
  • den Sprachkurs abbrechen;
  • aufgrund unregelmäßiger Teilnahme den erfolgreichen Abschluss des Kurses gefährden;
  • am ersten Tag des Sprachkurses unentschuldigt fehlen;
  • an mindestens drei zusammenhängenden Unterrichtstagen entschuldigt oder unentschuldigt fehlen;
  • mehr als 20 % der Unterrichtseinheiten fehlen.
    Wenn ein Teilnehmender an 30% der gesamten Unterrichtseinheiten fehlt, meldet der Kursträger den Abbruch des Teilnehmenden dem Jobcenter und dem Bundesamt.

Wenn der Teilnehmende im Unterricht fehlt, muss immer ein Nachweis, z. B. ein Attest, unverzüglich beim Kursträger abgegeben werden.
Urlaubsabwesenheit ist während der Unterrichtszeiten nicht möglich.

Kosten des Berufssprachkurses

Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Folgende Personen müssen einen Kostenbeitrag leisten, und zwar Beschäftigte, die: - keine Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen,
  • sich nicht in einer Ausbildung im Sinne des § 57 Absatz 1 SGB III oder einer Einstiegsqualifizierung befinden und
  • deren Nettoeinkommen den Betrag von 20.000€ pro Jahr (40.000€ bei gemeinsam Veranlagten) übersteigt.

Der Arbeitgeber kann die Kosten übernehmen. Man kann auf Antrag 50% des Kostenbeitrags erstatten bekommen, wenn man das Bestehen der Zertifikatsprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung nachweist.

Alle anderen Beschäftigten nehmen kostenlos an einem Berufssprachkurs teil, und sind bei unentschuldigtem Abbruch des Berufssprachkurses zur Zahlung eines Kostenbeitrags verpflichtet.

Kursbücher

Die Kursbücher werden im Unterricht kostenlos zur Verfügung gestellt.

Rückerstattung der Fahrtkosten

Teilnehmende, die Leistungen zum Lebensunterhaltung beziehen, können einen pauschalen Zuschuss zu den notwendigen Fahrkosten erhalten, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zum Unterrichtsort mindestens 3 Kilometer beträgt. Dieser Antrag auf Fahrkostenzuschuss wird nach Vorlage der notwendigen Unterlagen über den Kursträger gestellt.

Kursübersicht