Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Spiel der Fragen - Grün

Bitte beachten Sie in jedem Fall auch die Geschäftsbedingungen und die Entgeltvorschriften der Berliner Volkshochschulen

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  • Welche Anmeldemöglichkeiten haben Sie?

    Für die Kursanmeldung haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

    • Onlineanmeldung über ein persönliches Benutzerkonto Ein Online-Benutzerkonto richten Sie einmalig ein und haben in Zukunft die Möglichkeit, sich für alle online buchbaren Kurse aller Berliner Volkshochschulen direkt über das Internet anzumelden. Detaillierte Hinweise zum Online-Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Seite „Wie melde ich mich an?“
    • Schriftliche Anmeldung per Briefpost, Fax oder E-Mail an eine der Berliner Volkshochschulen Die Adressen entnehmen Sie bitte den Webseiten der einzelnen Volkshochschulen. Die Bezahlung des Kursentgelts erfolgt in diesem Fall durch Erteilen einer Einzugsermächtigung. Unser Anmeldeformular erleichtert Ihnen die Übermittlung der erforderlichen Daten. Wenn Sie einen Ermäßigungsanspruch haben, schicken Sie bitte einen entsprechenden aktuellen Nachweis mit.
    • Persönliche Anmeldung in unseren Geschäftsstellen In jeder VHS-Geschäftsstelle können Sie sich für die Kurse jeder Berliner Volkshochschule anmelden. Die Adressen und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Webseiten der einzelnen Volkshochschulen. Die Bezahlung des Kursentgelts erfolgt bar, mit EC-Karte oder durch Erteilen einer Einzugsermächtigung. (Wenn Sie sich an einer anderen als der kursdurchführenden Volkshochschule anmelden, ist die Bezahlung nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich.) Wenn Sie einen Ermäßigungsanspruch haben, legen Sie bitte bei der Anmeldung einen entsprechenden aktuellen Nachweis vor.
    In jedem Fall erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung – Ihre “Eintrittskarte” zum Kurs.
  • Platzreservierung

    Reservierungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich

    • Telefon: (030) 90239-2433
    E-Mail:

  • Wann können Sie Kurse zum ermäßigten Preis buchen?

    Ermäßigungsberechtigungen

    Eine Ermäßigung bekommen Sie bei Vorlage des entsprechenden Nachweises. Er darf nicht älter als sechs Monate sein. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Ermäßigungsberechtigt sind:

    1. Empfänger*innen von Sozialhilfe und Grundsicherung sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers oder einer Leistungsempfängerin,
    2. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
    3. Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
    4. Empfänger*innen von Arbeitslosengeld; ihnen gleichgestellt sind Empfänger*innen von Krankengeld, deren Arbeitslosengeldanspruch für die Dauer des Krankengeldbezugs ruht,
    5. Empfänger*innen von Wohngeld sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers,
    6. Empfänger*innen des Kinderzuschlages sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft,
    7. Schulabgänger*innen ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bis zur Aufnahme der weiteren Ausbildung, längstens bis zwölf Monate nach Abschluss der Schule,
    8. Schüler*innen,
    9. Studierende in Vollzeit an staatlichen und staatlich anerkannten Fach- und Hochschulen,
    10. Auszubildende,
    11. Freiwillig Wehrdienst Leistende und Personen, die Bundesfreiwilligendienst leisten oder ein freiwilliges kulturelles, soziales oder ökologisches Jahr absolvieren,
    12. noch nicht schulpflichtige Kinder in Eltern-Kind-Veranstaltungen.

    Ermäßigt wird zu 50% das Entgelt für die Unterrichtsstunde (UStd.). Skripte, Unterrichtsmaterial und Prüfungen sowie die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 3,00 € werden nicht ermäßigt.

  • Finden Kurse und Anmeldung in den Schulferien statt?

    Für die meisten Kurse sind die Schulferien zugleich auch Kursferien. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Kurs. Einige Volkshochschulen bieten spezielle Ferienkurse an.
    Die Anmeldung während der Schulferien ist häufig eingeschränkt.

  • Wie können Sie sich nach einer Kursbuchung abmelden?

    Sie können sich von einer gebuchten Veranstaltung wieder abmelden. Bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird das Entgelt unter Einbehaltung einer Pauschale erstattet.
    Details stehen in den Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen.

  • Wie können Sie Kursleiterin/Kursleiter an einer Berliner Volkshochschule werden?

    Von den Berliner Volkshochschulen werden weit über 1000 Kursleiter und Kursleiterinnen mit der Durchführung des Lehrangebots beauftragt. Auch Ihre Bewerbung kann daher erfolgreich sein. Wenn Sie Interesse haben, an Berliner Volkshochschulen als Kursleiterin oder Kursleiter tätig zu sein, wenden Sie sich bitte an die Leitungen der entsprechenden Programmbereiche der einzelnen Volkshochschulen. Dort erfahren Sie auch Näheres über die Voraussetzungen und Konditionen.
    Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten gering zu halten, bitten wir möglichst um eine Bewerbung per E-Mail. Aber bitte keine umfangreichen Dokumente, Fotos, Zeugnisse etc. Sinnvoll ist zunächst eine Kurzbewerbung mit Anschreiben (Welches Thema bieten Sie uns an?) und Lebenslauf (Qualifikation, berufliche Erfahrung).
    Welche Qualifikation erwarten wir? – Immer erforderlich ist die fachliche Kompetenz in Bezug auf das Kursthema und die personale Kompetenz zu dessen Vermittlung. Je nach Kurs werden durch die Programmbereichsleitungen weitere Anforderungen gestellt – das können z.B. ein formaler Studienabschluss, Erfahrung in der Vermittlung des Themas oder die Fähigkeit, eine bestimmte Lehrmethode anzuwenden, sein.

  • Gibt es ein Mindestalter zur Teilnahme an den Veranstaltungen?

    15 Jahre müssen Sie alt sein, um an den Veranstaltungen der Berliner Volkshochschulen teilnehmen zu können. Bei einigen Angeboten, die sich speziell an Jugendliche oder an Eltern mit Kindern richten, können die Teilnehmer auch jünger sein. Details stehen in den Ausführungsvorschriften über Entgelte der Berliner Volkshochschulen.

  • Mit welcher Mindestteilnehmerzahl findet eine Veranstaltung statt?
    Für jede Veranstaltung gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Häufig sind es 12 Personen. Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Veranstaltung abgesagt werden. Details stehen in den Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen und den Ausführungsvorschriften über Entgelte der Berliner Volkshochschulen.
  • Wie erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung?

    Wenn Sie an mindestens 70% der Unterrichtseinheiten teilgenommen haben, erhalten Sie auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Details stehen in den Geschäftsbedingungen der Berliner Volkshochschulen.

  • Kann ich ein Lob, eine Anregung eine Beschwerde an die VHS Neukölln schicken?

    Ja, sehr gern! Wir freuen uns über Ihr Lob, Ihre Anregung, Ihre Idee, Ihre Beschwerde. Egal was, egal wie:

    Ihre Hinweise helfen uns, das Angebot der VHS stetig zu verbessern.