Regelaltersgrenze
- Beamtinnen und Beamte treten in der Regel mit Ablauf des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 65. Lebensjahr erreichen.
- Lehrkräfte an Schulen treten mit Ablauf des Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
- Lehrkräfte an Hochschulen treten mit Ablauf des Semesters in den Ruhestand, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
- Für Polizeivollzugs-, Justizvollzugs- und feuerwehrtechnische Beamtinnen und Beamte gelten unterschiedliche besondere Altersgrenzen. Sehen Sie hierzu §§ 104 bis 107 LBG.
Dienstunfähigkeit
Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen aufgrund Feststellung der Dienstunfähigkeit. Sehen Sie hierzu §§ 39, 40, 41 LBG.
- mit Versorgungsabschlag bei einer Versetzung in den Ruhestand vor Vollendung des 63. Lebensjahres.
- ohne Versorgungsabschlag bei einer Versetzung in den Ruhestand ab Vollendung des 63. Lebensjahres.
Beachten Sie bitte unsere weiteren
Informationen zu den Altersgrenzen und Versorgungsabschlägen.
Schwerbehinderung
Versetzung in den Ruhestand ab Vollendung des 60.Lebensjahres auf Antrag
bei anerkannter Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Sehen Sie hierzu § 39 Abs. 3 Nr. 1 LBG.
- mit Versorgungsabschlag bei einer Versetzung in den Ruhestand bis Vollendung des 63. Lebensjahres.
- ohne Versorgungsabschlag bei einer Versetzung in den Ruhestand ab Vollendung des 63. Lebensjahres.
Beachten Sie bitte unsere weiteren
Informationen zu den Altersgrenzen und Versorgungsabschlägen.
Antragsaltersgrenze
Versetzung in den Ruhestand ab Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit. Sehen Sie hierzu § 39 Abs. 3 Nr. 2 LBG .
Eine Dateneingabe ist hier nur insoweit möglich, wenn der Ruhestand frühestens nach Monatsablauf, in dem das 63. Lebensjahr vollenendet wird, beginnt. Dies wird als die aus § 43 Abs. 2 LBG zu entnehmende Regel angesehen und gilt, falls nicht ausdrücklich ein abweichender Zeitpunkt festgesetzt wird. Auf ausdrücklichen Antrag der Beamtin oder des Beamten hin ist auch ein Ruhestandsbeginn mitten im Monat möglich, wird durch dieses Programm jedoch nicht abgedeckt.
Beachten Sie bitte unsere weiteren
Informationen zu den Altersgrenzen und Versorgungsabschlägen.