Mit der Versorgungsauskunft online können Sie Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit, Ihren Ruhegehaltssatz, die Höhe des Ruhegehaltes und einen möglichen Versorgungsabschlag ermitteln.
Wir empfehlen, nach Lektüre unserer Hinweise und dem Zusammenstellen Ihrer Unterlagen die eigentliche Berechnung (siehe Startseite oder oben rechts – unter “Menü” > “Berechnung”) in einem neuen Fenster zu öffnen (Auswahl über rechte Maustaste). Somit können Sie im Bedarfsfall zwischen der Berechnung und unseren Hinweisen hin- und herspringen, ohne dass Ihre Daten verloren gehen.
Bitte beachten Sie, dass sich aus der von Ihnen veranlassten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie hat lediglich Informations-Charakter und soll als Hilfe für Ihre weiteren persönlichen Planungen dienen.
Grundsätzlich müssen Sie eine Dienstzeit von 5 Jahren abgeleistet haben, um einen Versorgungsanspruch zu erlangen.
Versorgungsbezüge zählen nach dem Einkommenssteuerrecht zu den steuerpflichtigen Einkünften. Für die Ermittlung der Steuerbeträge des künftigen Versorgungsbezuges können Sie den Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen über https://www.bmf-steuerrechner.de/ verwenden.