Die Anwendung Versorgungsauskunft online richtet sich an Beamtinnen und Beamte sowie an Richterinnen und Richter des Landes Berlin. Die Berechnungsmodalitäten berücksichtigen daher Berliner Recht:
- Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG) vom 21. Juni 2011 (GVBl. S 266) – letzte berücksichtigte Änderung vom 22.02.2023 (GVBl. S. 66)
Bitte beachten Sie, dass sich aus der von Ihnen veranlassten Berechnung keine Rechtsansprüche herleiten lassen – sie hat lediglich Informations-Charakter und soll als Hilfe für Ihre weiteren persönlichen Planungen dienen.