Das „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)“ ist zum 1.4.2012 in Kraft getreten. Es eröffnet die Möglichkeit, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen bzw. teilanerkennen zu lassen. Die VAk ist als zuständige Stelle nach dem BBiG Anerkennungsstelle für die ihr übertragenen Berufsqualifikationen des öffentlichen Dienstes.
Weitere Infos zu Verfahren und Zuständigkeiten erhalten Sie über das Anerkennungsportal des Bundes: www.anerkennung-in-deutschland.de und über die zentrale Erstanlaufstelle des IQ-Netzwerkes Berlin: https://www.netzwerk-iq.de/