- Die zuständige Stelle hat gem. § 77 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) einen Berufsbildungsausschuss errichtet, in dem Beauftragte der Arbeitnehmer/innen und der Arbeitgeber/innen sowie – beratend – Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen vertreten sind.
- Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören. Er wirkt auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hin.
- Der Berufsbildungsausschuss hat die auf Grund des BBiG von der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsbildung zu beschließen.
Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
Ansprechpartner
Sigurd Romrod
Geschäftsstelle des Berufsbildungsausschusses
Christian Schmidt