Die wahlberechtigten Dozierenden der Verwaltungsakademie Berlin wählen gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 6 VAkVO in Verbindung mit dem Akademievorstandsbeschluss Nr. 10/98 aus ihrem Kreise zwei Vertreterinnen oder Vertreter für den Akademievorstand.
Folgendes Wahlergebnis wurde festgestellt: