Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre und 6 Monate.
Die Schwerpunkte in der Ausbildung liegen im Erlernen von grundlegenden Kenntnissen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Für jede/n Sekretäranwärter/in wird ein Ausbildungsplan über die sachliche und zeitliche Gliederung sowie das Ausbildungsziel des jeweiligen Ausbildungsabschnittes aufgestellt.
Die praktische und fachtheoretische Ausbildung findet im Hauptlehrgang parallel statt. Während des Abschlusslehrganges findet keine berufspraktische Ausbildung in den Behörden statt.
Die fachpraktische Ausbildung steht im Vordergrund. Die praktische Unterweisung ist darauf ausgerichtet, den Auszubildenden Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Erledigung laufender Verwaltungsarbeiten notwendig sind. Sie werden hierbei auch mit den zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bekannt gemacht und üben ihre Anwendung sowie den Schriftwechsel. Sinn, Zweck und Zusammenhang der einzelnen Arbeitsabläufe werden erläutert.
Die fachtheoretische Ausbildung wird von der Verwaltungsakademie Berlin durchgeführt. Sie gliedert sich in einen Haupt- und einen Abschlusslehrgang mit insgesamt 428 Doppelstunden. Dabei dient der Abschlusslehrgang in erster Linie der Wiederholung und Vertiefung des im Hauptlehrgang in den Prüfungsfächern erworbenen Wissensstoffes.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die während der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie auf den in der Verwaltungsakademie Berlin erworbenen Lehrstoff. Sie findet zum Ende der Ausbildung statt.