Die theoretische Qualifizierung nach § 13 Abs. 4a S. 1 Nr. 2 LfbG und § 25a Abs. 3 LVO-AVD in Verbindung mit Rundschreiben SenFin IV Nr. 104/2020 ist eine jeweils individuelle Maßnahme für Beamt*innen in der Erprobungszeit.
Sie umfasst 40 Doppelstunden in durch SenFin (IV D 2) mit o. g. Rundschreiben festgelegten Themengebieten:
1. Kommunikationskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung,
2. Fachkompetenz mit Relevanz für den jeweiligen Verwendungsbereich,
3. Führungskompetenz.
In jedem Themengebiet ist mindestens eine Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 8 Doppelstunden zu belegen. Sofern auf dem künftigen Dienstposten keine Führungsaufgaben wahrgenommen werden, umfasst die theoretische Qualifizierung nur die beiden anderen Themengebiete.
Leistungsnachweise sind nicht zu erbringen.
Die Dienstbehörden erstellen einen individuellen Fortbildungsplan (gemäß Rundschreiben SenFin IV Nr. 104/2020) mit den Zuordnungen zu den Themengebieten: 1. Kommunikationskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung, 2. Fachkompetenz mit Relevanz für den jeweiligen Verwendungsbe-reich, 3. Führungskompetenz.