Theoretische Qualifizierung nach § 13 Abs. 4a S. 1 Nr. 2 LfbG und § 25a Abs. 3 LVO-AVD (Verwendungsqualifizierung im Rahmen der Erprobungszeit)

Allgemeines

Die theoretische Qualifizierung nach § 13 Abs. 4a S. 1 Nr. 2 LfbG und § 25a Abs. 3 LVO-AVD in Verbindung mit Rundschreiben SenFin IV Nr. 104/2020 ist eine jeweils individuelle Maßnahme für Beamt*innen in der Erprobungszeit.

Sie umfasst 40 Doppelstunden in durch SenFin (IV D 2) mit o. g. Rundschreiben festgelegten Themengebieten:

1. Kommunikationskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung,
2. Fachkompetenz mit Relevanz für den jeweiligen Verwendungsbereich,
3. Führungskompetenz.

In jedem Themengebiet ist mindestens eine Lehrveranstaltung im Umfang von mindestens 8 Doppelstunden zu belegen. Sofern auf dem künftigen Dienstposten keine Führungsaufgaben wahrgenommen werden, umfasst die theoretische Qualifizierung nur die beiden anderen Themengebiete.

Leistungsnachweise sind nicht zu erbringen.

Die Dienstbehörden erstellen einen individuellen Fortbildungsplan (gemäß Rundschreiben SenFin IV Nr. 104/2020) mit den Zuordnungen zu den Themengebieten: 1. Kommunikationskompetenz und Persönlichkeitsentwicklung, 2. Fachkompetenz mit Relevanz für den jeweiligen Verwendungsbe-reich, 3. Führungskompetenz.

Verfahren bezüglich Meldung und Bescheinigung zur Qualifizierung

Die Registrierung ist mit folgenden Vordrucken vorzunehmen:

Registrierung Verwendungsqualifizierung §25a

Anlage zur Registrierung zum Fortbildungsplan

Fortbildungspläne, die die laut o. g. Rundschreiben festgelegte Zahl von 40 Doppelstunden mehr als 10 % überschreiten, werden von der VAk nicht bearbeitet und mit der Bitte um Anpassung zurückgesandt, da die Verantwortung für die Erstellung des Fortbildungsplans den Dienstbehörden obliegt. Sonstige Rückmeldungen zum Fortbildungsplan erfolgen ausschließlich, wenn die VAk hierzu eine Veranlassung feststellt (z.B. bei der Zuordnung zu den Themengebieten).

Die Anmeldungen gem. § 25a Abs. 3 S. 2 LVO-AVD erfolgen durch die Dienstbehörden über die eVAk. Die Beamt*innen werden bevorzugt bei der Platzvergabe berücksichtigt.

Teilnahmebescheinigungen über die einzelnen Programmveranstaltungen werden jeweils nach Abschluss übersandt. Für die Erstellung der im o. g. Rundschreiben geforderte (Gesamt-)Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gibt die Dienstbehörde der VAk (II B 3) den Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme bekannt und reicht auch Nachweise ein, sofern Fachveranstaltungen bei anderen Anbietern besucht worden sein sollten.

  • Registrierungsformular Verwendungsqualifizierung §25a

    DOWNLOAD-Dokument

  • Anlage zur Registrierung zum Fortbildungsplan

    DOWNLOAD-Dokument

Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigungen über die einzelnen Programmveranstaltungen werden jeweils nach Abschluss übersandt. Für die Erstellung der im o.g. Rundschreiben geforderte (Gesamt-)Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme gibt die Dienstbehörde der VAk (II B 3) den Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme bekannt und reicht auch Nachweise ein, sofern Fachveranstaltungen bei anderen Anbietern besucht worden sein sollten. Zur Unterstützung der Behörden wird zu gegebener Zeit hier ein Vordruck eingestellt.

Ansprechpartner*innen:

Die VAk ist ausschließlich Ansprechpartnerin für Fragen zur theoretischen Qualifizierung. Allgemeine Fragen hierzu beantworten:

Beate Schünemann, 90229 8092, beate.schuenemann@vak.berlin.de
Birgit Etzkorn, 90229 8023, birgit.etzkorn@vak.berlin.de

Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Programmveranstaltungen beantworten die jeweils bei den Veranstaltungen genannten VAk-Ansprechpartner*innen.

Fragen zu den Verwendungsbereichen und zum Verfahren der Verwendungsbeförderung beantwortet SenFin – IV D 2, IVD2@senfin.berlin.de.