Im Zeitraum vom 15.03.2021 bis einschließlich 22.03.2021 stellen sich die 48 Prüflinge den vierstündigen schriftlichen Prüfungen in den Themenbereichen: Staatsrecht einschließlich Europarecht, Verwaltungsrecht (Polizei- und Ordnungsrecht), Öffentlichen Finanzwirtschaft einschließlich BWL/VWL und Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung.
Erstmalig wird eine Abschlussprüfung auf Grundlage der von der Verwaltungsakademie Berlin durch Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 25.01.2016 (letztmaliger Änderungsbeschluss: 30.10.2017) erlassenen Prüfungsanforderungen für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Verwaltungsfachwirtin durchgeführt.
Im weiteren Verlauf müssen die Prüflinge eine wissenschaftliche Facharbeit anfertigen. Für die wissenschaftliche Ausarbeitung der Abschlussarbeit, deren Grundlage zumeist ein selbst eingereichtes Thema ist, stehen den Prüflingen insgesamt 12 Wochen zur Verfügung. Im Anschluss muss die Abschlussarbeit vor einem Prüfungsausschuss präsentiert und fachübergreifend verteidigt werden.
Wir wünschen allen Prüflingen viel Erfolg.