Anzeige einer Anlage zur Fahrzeugreparaturlackierung

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Hinweise

Informationen zum Thema Lösemittelverordnung.

Für den Bereich der Fahrzeuglackierung findet die Lösemittelverordnung nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen begrenzt Anwendung. (Fallkonstellationen betreffen beispielsweise das Lackieren von Fahrzeuganhängern.) Bitte lassen Sie sich vom zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt hierzu beraten, bevor Sie diesen Vordruck unnötig ausfüllen.

Die Anzeige nach § 5 Abs. 2 der Lösemittelverordnung (31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) ist gebührenfrei.

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen vor dem Versenden ausgefüllt werden!

1. Standort der Anlage

2. Angaben zur Anlage

Lackiereinrichtung (Mehrfachauswahl mit STRG-Taste ist möglich) *
Kombinierte Lackier-/Trockenkabine(n) *
getrennte Lackier-/Trockenkabine(n) *
Verwendung mobiler Trocknungseinrichtungen *
Abluftreinigungsanlage *
Abluftleitung
Abluftleitung höher als die umliegende Bebauung?
Fahrzeugvorbereitung / Reinigung: Füller / Grundierungsarbeiten
Abluftleitung und Reinigungsmittel (Mehrfachauswahl mit STRG-Taste ist möglich) *
Abluftleitung und Reinigungsmittel (Mehrfachauswahl mit STRG-Taste ist möglich) *

3. Angaben zu den Beschichtungsstoffen

Die Angaben zu den angewandten Beschichtungstoffen tragen Sie bitte in die Tabelle ein.

Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt:' . docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.

Anhänge beigefügt *

Hinweise

Bitte wählen Sie als Empfänger den Bezirk aus, in dem sich die Anlage befindet. Ohne Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse, ist ein Versenden nicht möglich.

Absenderangaben und Emfänger*

*= Pflichtfeld, muss ausgefüllt werden!

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Wünschen Sie eine Antwort

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